13.08

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, wichtig ist, dass wir ein Gesetzeswerk vorliegen haben, das den Tieren zugutekommt, und dass wir den Tierschutz hochhalten. Dieser hat in Österreich einen sehr, sehr hohen Stellenwert. Ein guter Umgang mit den Tieren ist uns natürlich wichtig und ist gut. Wenn es um Tierschutz geht, wenn es um Tierwohl geht, ist eines auf alle Fälle wichtig, nämlich Bewusstseinsbildung und Überzeugungs­arbeit. Wenn sich der Tierhalter mit dem identifiziert, wenn er weiß, dass er dem Tier etwas Gutes tut, dann wird das auch ein Erfolg.

Mein Zugang ist ein praxisorientierter, aber trotzdem ist es notwendig, dass wir auch gesetzliche Vorschriften machen, dass wir einen Rahmen dafür bilden, wie der Umgang draußen ist. Aus diesem Grund haben wir uns bereits 2004 dazu entschlos­sen, ein umfangreiches Tierschutzgesetz zu machen. In mehreren Anpassungen gab es über die Jahre kleine Änderungen. Im Jahre 2017 haben wir dann eine umfang­reiche Reform mit großen Änderungen gemacht; Kollege Keck hat das angesprochen, er war wirklich maßgeblich daran beteiligt. Ich gestehe dir durchaus zu, dass du sehr viel für den Tierschutz tun willst. Da hat es große Änderungen unter Einbindung aller Beteiligten gegeben, des Tierschutzrates, vieler Experten aus allen Bereichen. Dieses Gesetz ist europaweit durchaus herzeigbar. Nicht alles hat sich allerdings bewährt, daher haben wir im Regierungsübereinkommen eine Weiterentwicklung des Tier­schutz­gesetzes vereinbart. Mit dieser heutigen Novelle kommen wir dem auch schon in einem wesentlichen Punkt nach. Wir setzen damit eigentlich das Regierungsüber­einkommen um.

Es geht, wie meine Vorredner schon gesagt haben, um die Begriffsbestimmungen, dass die Betriebsstätte definiert wird, dass die fachgerechte Tötung laut einem Para­grafen nicht nur den Tierärzten, sondern in besonderen Fällen auch besonders dafür ausgebildeten Personen quasi in die Hand gelegt werden kann. Es geht darum, dass die rituelle Schlachtung außerhalb von gemäß § 32 Abs. 4 zugelassenen Schlacht­anlagen ohne rechtskräftige Bewilligung verboten ist. Es ist schon erwähnt worden: Hunde und Katzen dürfen „im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten [...] zum Zwecke des Verkaufes, der Vermittlung“ nicht gehalten oder ausgestellt werden.

In anderen Punkten wird auch noch darauf eingegangen, wird klargestellt, dass der Abgeber verpflichtet ist, die bekannte Vorgeschichte und erkennbare Eigenschaften zu dokumentieren und diese bei der Abgabe von Tieren auch schriftlich an den Abnehmer weiterzugeben. Das ist aus meiner Sicht ganz, ganz besonders wichtig, denn Tier­haltung bedeutet auch ein hohes Maß an Verantwortung. Derjenige, der das Tier annimmt, muss über die Bedürfnisse, die das Tier hat, aufgeklärt sein, denn dann kann er auch entsprechend reagieren.

Ich darf mich abschließend auch noch Kollegen Riemer anschließen, der gesagt hat, dass Tiere keine Weihnachtsgeschenke sind. Noch einmal: Tierhaltung bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung, diese sollte man wahrnehmen. Mit diesem Gesetz, glaube ich, kommen wir dem wesentlich näher. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

13.12

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Bißmann. – Bitte.