13.18

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst vielen herzlichen Dank für die über weite Strecken sachliche Diskussion zu diesem Thema, an dem wirklich viele aus allen Klubs – und das weiß ich auch aus den ver­gangenen Jahren – sehr ernsthaft mitarbeiten und sich Gedanken darüber machen, wie wir den Tierschutz in Österreich weiterentwickeln können.

Zum Zweiten vielen herzlichen Dank an unseren Tierschutzsprecher Franz Eßl für die Erläuterung der noch zu ändernden Teile, die jetzt miteingebracht wurden, wobei ich denke, dass das pragmatische Notwendigkeiten sind, denen man heute auch zustim­men kann; daher nochmals meine Bitte an die Oppositionsparteien, das zu überdenken und vielleicht doch mit uns diesem Antrag mitzuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wissen, Tiere brauchen Betreuung, intensive Betreuung, vor allem auch in ihrer Jugendentwicklung. In der ursprünglichen Form des Tierschutzgesetzes war ja die Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen verboten. Seit der Novelle 2008 war sie wieder erlaubt, jetzt soll sie wieder verboten werden, aber es hat sich ja in der Zwischenzeit enorm viel verändert, vor allem im Zusammenhang mit der Entwicklung des Internethandels, der zunächst einmal grund­sätzlich ungeregelt war.

Es war eine komplett neue Plattform, die da entstanden ist, die aber mittlerweile durch zwei Novellen neu geregelt und präzisiert wurde, und ich denke, damit wurde eine sehr gute Grundlage für den Handel von Tieren geschaffen. Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen ist es daher sinnvoll, die Haltung von Hunden und Katzen in Schauräumen, in Fachgeschäften wieder zu verbieten. Die betreute Haltung in Zoofachgeschäften beziehungsweise bei Pflegestellen wird weiterhin aufrecht bleiben.

Es soll auch die Kaufentscheidung in Zukunft viel bewusster gemacht werden. Die sogenannten Spontan- oder Mitleidskäufe, wie sie vielleicht in den letzten Jahren aufgetreten sind, sollen dadurch eingeschränkt werden. Tiere anzuschaffen, das ist eine bewusste Gewissensentscheidung. Tiere – da, glaube ich, sind wir uns alle einig – sollten keine Lockartikel in diversen Auslagen und Geschäften sein. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.21