13.52

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren im Plenum, auf der Galerie, via Medien! Der Antrag der Liste Pilz (Rufe: JETZT!), der Antrag von JETZT zielt jetzt darauf ab, die Dienstpläne von Ärzten in verschiedenen Krankenhäusern, also in Krankenhäusern verschiedener Träger, offenzulegen.

Dem liegt ein Vorfall zugrunde, ein Fehlverhalten eines Arztes, der in zwei verschie­denen Spitälern im OP-Programm aufgeschienen ist. Das heißt, er hätte eigentlich zur gleichen Zeit in zwei Spitälern operieren sollen. Das ist nicht möglich, auch nicht im digitalen Zeitalter, und da das menschliche Klonen noch unmöglich ist, ist das einfach eine Fälschung, ein unmögliches Verhalten gewesen. Zuständig für dieses Fehlver­halten ist die Geschäftsführung als Aufsichtsorgan. Der Fall wurde untersucht, der Arzt ist in der Zwischenzeit entlassen worden. Der Ehrenrat der Ärztekammer prüft die Ver­trau­enswürdigkeit, und ist die Vertrauenswürdigkeit nicht gegeben, dann verliert er seine Berechtigung, als Arzt tätig zu sein. Das heißt, die zuständigen Aufsichtsorgane haben umgehend gehandelt.

Dieser Antrag ist gut gemeint, aber er ist unangemessen, denn es besteht keine ge­setzliche Handlungspflicht, sondern es haben die Aufsichtsorgane, in dem Fall die Geschäftsführung, zu handeln, und diese hat gehandelt.

Es geht um OP-Protokolle und nicht um Dienstpläne. Der Prikraf ist für die Finan­zierung der medizinischen Leistungen der privaten Krankenanstalten zuständig, aber nicht für Dienstpläne und auch nicht für die Organisation. Dienstpläne sind äußerst diffizile Organisationsinstrumente der Krankenanstalten, in denen die personelle Ver­sor­gung der Patienten durch Ärzte, durch in Gesundheitsberufen tätige Personen und durch im Krankenhaus arbeitendes Personal festgelegt wird. Diese Pläne sind elek­tronisch verfügbar, das heißt, sie werden laufend kontrolliert und zeigen sofort Ver­stöße nach dem AZG an. Ich selbst bekomme monatlich eine Übersicht darüber, ob ein Verstoß gemäß AZG befürchtet oder vorgelegen oder ob alles in Ordnung ist. Sie sind natürlich datengeschützt und haben mit dem OP-Protokoll gar nichts zu tun, das sind andere Dokumente. Für die Einhaltung dieser Dienstpläne sind der Primararzt und in der Folge die Geschäftsführung verantwortlich.

Noch einmal: Ihr Antrag ist gut gemeint, aber – ich habe es schon gesagt – er ist nicht umsetzbar und zeugt auch von einer gewissen Unkenntnis der Organisationsstrukturen in einer Krankenanstalt.

Mein wirklich dringlicher Aufruf richtet sich aber an die Aufsichtsorgane, an die Ge­schäftsführung des AKH, die Nebenbeschäftigung ihrer Ärzte klar und transparent zu regeln und zu kontrollieren. Es ist auch zu diskutieren, ob leitende Ärzte in Univer­sitätskliniken, die normalerweise über internationale Ausschreibungen bestellt wer­den – was in diesem Fall auch nicht so war –, ihre berufliche operative Tätigkeit nicht doch auf die Universitätskliniken beschränken sollen und nicht auch noch in Privat­krankenanstalten operieren dürfen. Das ist nämlich nur noch in Wien erlaubt, in ande­ren Universitätskliniken wie Graz und Linz ist das verboten; auch in angelsächsischen Ländern ist das nicht üblich.

Wenn über Privatordinationen akquirierte Patienten nur in Privatspitälern operiert wer­den und nicht in den Universitätskliniken, dann entzieht man den Univer­sitäts­kliniken die Qualität, man entzieht ihnen finanzielle Zuwendungen, und damit ist das, was eine Universitätsklinik eigentlich ausmacht, nämlich hoch qualifiziert arbeiten zu können, mit hoch qualifiziertem Personal arbeiten zu können, nicht mehr gegeben. Daraus ergibt sich sowohl ein Qualitäts- als auch ein finanzieller Verlust für die Kliniken und damit auch für die ihr anvertrauten Patienten, und das ist in keiner Weise in unserem Sinn und sollte geändert werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.56

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.