13.56

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Der Anlass dafür, dass wir diesen Antrag im Nationalrat eingebracht beziehungsweise dem Ausschuss vorgelegt haben, ist der sogenannte OP-Skandal am Wiener AKH. Ein AKH-Chirurg wird beschuldigt, sich in Protokolle von Hunderten Operationen einge­tragen zu haben, die er nicht selbst durchgeführt hat. Zur selben Zeit wie im AKH soll er auch an einem Privatspital operiert haben. Dieser Arzt wurde von der Medizinischen Universität zunächst dienstfrei gestellt und später gekündigt. Gegen die Kündigung geht er aktuell juristisch vor – sein gutes Recht. Mit der Angelegenheit befasste sich auch der Ehrenrat der Wiener Ärztekammer, und das könnte auch dazu führen, dass er aus der Ärzteliste gestrichen wird.

Aufgrund dieser Praktik, die in Wien angewandt worden ist, spricht man im Jargon auch von der Goldenen Meile. Darüber kann man sich aufregen, und das tue ich auch, aber zudem ist es mir wichtig, dass wir etwas unternehmen, um das doppelte Ein­tragen in OP-Listen wirklich zu 100 Prozent verhindern zu können.

Unser Vorschlag, dass der Prikraf, der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds, der die privaten Spitäler bundesweit finanziert und kontrolliert, Einsicht in die OP-Listen bekommt, wurde im Ausschuss abgelehnt, daher diskutieren wir heute hier noch ein­mal darüber. Das würde ganz einfach funktionieren. Im Ausschuss wurde scharf kritisiert, dass man dann Patientendaten veröffentlichen oder weitergeben würde. Das wäre nicht der Fall, das ist nicht unser Ansinnen gewesen. Wir wollen nur Einsicht ermöglichen. Und das würde dann so funktionieren: Sollte ein Arzt zur selben Zeit in zwei OP-Protokollen auftauchen, würde automatisch ein Fehler vorliegen, weil ein Arzt nicht automatisch auf zwei Operationslisten gleichzeitig auftauchen kann. Es wäre klar, es wurde einfach nur die Unterschrift für eine andere Operation geleistet; was dem Arzt natürlich ein paar Tausender mehr, den Patienten aber schlussendlich Intransparenz bringt. Sie können nicht mehr nachvollziehen, wer sie wirklich operiert hat.

Im Gesundheitsausschuss wurde auch noch bezweifelt, ob der Prikraf das überhaupt tun kann, ob der Prikraf überhaupt dazu befähigt oder ermächtigt ist, eine diesbezüg­liche Kontrolle durchzuführen. Wir haben nachgesehen. Im Bundesgesetz über die Ein­rich­tung eines Fonds zur Finanzierung privater Krankenanstalten heißt es in Punkt 3 unter „Aufgaben des PRIKRAF“:

„3. Die Festlegung von Qualitätskriterien sowie die Mitwirkung an der Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsvorgaben und die Abstimmung mit der gesamt­österreichischen Gesundheitsplanung.“

Weiters: „4. Sonstige Aufgaben, die dem PRIKRAF durch Gesetze und Verordnungen übertragen werden.“

Sie haben gehört: Kontrolle auf der einen Seite, und auf der anderen Seite können wir als Gesetzgeber dem Prikraf auch weitere Möglichkeiten, weitere Handhaben übertra­gen. Eine Kontrolle wäre somit gesetzlich sehr wohl möglich, wenn man es nur wollte.

Daher bitte ich Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir verhindern wollen, dass weiterhin derartige Vorfälle passieren – wie gesagt, im Ausschuss wurde bereits darüber diskutiert, dass es eigentlich nicht hätte dazu kommen können, weil es mehrfach Kontrollen gibt, aber es ist passiert, und daher auch unser Ansinnen –, für noch mehr Transparenz und dementsprechend für eine Ausweitung der Kontrolle zu sorgen. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

14.00

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Smolle. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.