14.14

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin, auch von mir alles Gute zum Geburtstag! Geschätzte Damen und Herren! Werte Zu­hörer auf der Galerie und vor den Fernsehapparaten! Ich möchte vorweg allen danken, die an der Erstellung des Grünen Berichtes für das Wirtschaftsjahr 2017 aktiv mitge­arbeitet haben.

Die Statistik zeigt, dass die Einkommen in der Landwirtschaft 2017 im Vergleich zu 2016 um circa 14 Prozent gestiegen sind, 2016 im Vergleich zu 2015 schon um 12 Prozent zugenommen haben. Ich kenne persönlich keine Einkommensgruppe unter den unselbstständig Tätigen, bei der innerhalb eines Vergleichszeitraums von einem Jahr solche Einkommenszuwächse vorhanden gewesen wären. (Zwischenruf des Abg. Prinz.)

Der Anteil der öffentlichen Fördergelder am landwirtschaftlichen Einkommen beträgt 61 Prozent. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Prinz.) – Frau Präsidentin, ich denke, man sollte doch den hier am Pult Stehenden aussprechen lassen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Loacker: Erwin, du musst einen wunden Punkt getroffen haben, sonst würde er sich nicht so aufregen!)

Die Einkommen und die öffentlichen Gelder sind ungleich verteilt, und es sind gerade die Großagrarier und die Agrarkonzerne, die überproportional davon profitieren. Ich möchte auch erwähnen, dass die Nebenerwerbslandwirte im Vergleich zu den Haupt­erwerbsbetrieben nur 14 Prozent des Einkommens erwirtschaften, obwohl sie bereits 54 Prozent der Betriebe bewirtschaften. Weiters gibt es eine Einkommensgruppe, de­ren Einkommen 2017 überhaupt rückläufig gewesen ist, nämlich die Bergbauern der Erschwerniskategorie 4, die die steilsten Hänge bewirtschaften. Die hatten sogar einen Einkommensrückgang von 5 Prozent zu verzeichnen, das möchten die ÖVP und der Bauernbund hier aber überhaupt nicht hören. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Wir von der SPÖ fordern daher eine gerechtere Verteilung der Fördermittel in Richtung Nebenerwerbslandwirtschaft, Stärkung der Berg­bauern der Kategorie 4 und natürlich auch eine Biowende, die auch wirklich eine ist. Diesbezüglich geht das Burgenland mit gutem Beispiel voran.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „mehr Vertei­lungs­gerechtigkeit und Stärkung der ländlichen Regionen im Rahmen der Gemein­samen Agrarpolitik der EU“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen zur Aus­gestaltung der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021 dafür einzu­setzen, dass

1. der Bezug von Direktzahlungen in Säule 1 der GAP mit 25 000 € pro Betrieb gedeckelt und eine Umverteilungsprämie von 100 Euro je Hektar bis zu einer Betriebs­größe von 20 ha vorgesehen wird,

2. die Mittel des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung (ELER), Säule 2 der GAP, so eingesetzt werden, dass sie allen Menschen im ländlichen Raum zugutekom­men und damit auch sektorübergreifende Maßnahmen, soziale Infrastruktur und Inves­titionen in Mobilität einschließlich digitale Infrastruktur besser gefördert werden,

3. die Förderung an ein Glyphosat-Verbot gekoppelt und eine deutliche Reduktion chemisch-synthetischer Pestizide erreicht wird,

4. die Finanzmittel dafür eingesetzt werden, um höhere Tierschutzstandards zu fördern und intensive industrielle Massentierhaltung auch im Sinne des Klimaschutzes zu reduzieren, sowie

5. eine verstärkte Möglichkeit der Mittelverschiebung von der 1. in die 2. Säule erreicht wird, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, regionenspezifisch zu fördern.“

*****

(Abg. Berlakovich: Der liest das Parteiprogramm vor! – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Abschließend möchte ich noch in Erinnerung rufen, dass aus der ersten Säule der GAP bei den Direktförderungen 83 Betriebe über 100 000 Euro an Fördermitteln be­kommen, davon 30 Betriebe über 270 000 Euro – das nur deshalb, weil die ÖVP weder jetzt noch in der Vergangenheit bereit gewesen ist, an diesem Fördermodus irgend­etwas zu ändern.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf Zustimmung zu diesem Entschließungs­antrag. (Beifall bei der SPÖ.)

14.18

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Preiner, Gabriele Heinisch-Hosek, Maurice Androsch, Genos­sinnen und Genossen

betreffend mehr Verteilungsgerechtigkeit und Stärkung der ländlichen Regionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2018 der Bundesregierung (III-185/332 d.B.)

Der Grüne Bericht 2018 zeigt die ungleiche Verteilung der öffentlichen Gelder bei den landwirtschaftlichen Betrieben deutlich auf.

Im Maßnahmenjahr 2017 stiegen die flächenbezogenen Zahlungen an landwirtschaft­liche Betriebe auf 1,39 Milliarden Euro (Direktzahlungen 1. Säule, ÖPUL, Aus­gleichszahlungen). Im Durchschnitt waren es 12.701 Euro je Betrieb. Während 32% der Betriebe im unteren Förderbereich (bis 5.000 Euro) im Durchschnitt nur 2.391 Euro je Betrieb erhielten und einen Förderanteil von nur 6% hatten, lukrierten 1,7% der Betriebe im oberen Förderbereich (über 50.000 Euro) 11% aller Fördermittel und im Durchschnitt 79.907 Euro je Betrieb. In den Genuss von jeweils über 100.000 Euro flächenbezogenen Direktzahlungen kamen 264 Betriebe, die zusammen 42 Mill. Euro (im Durchschnitt 161.784 Euro je Betrieb) erhielten. Zusätzlich zu den flächen­bezo­genen Zahlungen wurden 288 Millionen Euro für projektbezogene Maßnahmen im Rah­men des Programms für die ländliche Entwicklung aufgewendet, davon knapp 100 Millionen für betriebliche Investitionen.

Diese ungleiche Verteilung der Fördermittel darf nicht einfach hingenommen werden.

Die Fördermittel müssen auch tatsächlich der Existenzsicherung und der Entwicklung der ländlichen Regionen dienen - dort für den dringend notwendigen Aufschwung sor­gen.

Es müssen alle Anstrengungen dahingehend unternommen werden, damit in den der­zeit laufenden Verhandlungen zu den Regelungen für die nächste Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erreicht wird, dass den Mitgliedstaaten vorge­schrieben wird, einen großen Teil der Gelder für soziale Dienstleistungen und Mobilität inklusive Breitbandausbau veranschlagen zu müssen. Dies ist notwendig, um Chancen in den Regionen vor allem auch für Frauen und junge Menschen zu erhalten und auf­zu­bauen.

Anfang Juni 2018 wurden von der EU Kommission die Pläne für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2020 vorgestellt. Vor wenigen Tagen wurde dieser Entwurf vom EU Rechnungshof (EuRH) scharf kritisiert. Der Vorschlag entspricht nicht den Zielen der EU für eine umweltgerechte und leistungsorientiertere Förderung der Landwirt­schaft.

Es wird außerdem kritisiert, dass sich durch diesen Vorschlag wenig ändern würde, der Vorschlag keine Reform, sondern in vielen Punkten den aktuellen GAP-Bestimmungen ähnlich sei.

Besonders kritisiert wird vom EuRH die Absicht, weiterhin den Großteil der Förde­rungen in Form von Direktzahlungen an Landwirte auszuschütten, da dieses Instru­ment für die Lösung vieler Umweltprobleme ungeeignet und zugleich nicht der effizien­teste Weg sei, existenzsichernde Einkommen für landwirtschaftliche Betriebe zu garan­tieren.

Ein vor wenigen Tagen veröffentlichter Sonderbericht des EuRH zeigt außerdem auf, dass die Finanzmittel der GAP besser genutzt werden könnten, um höhere Tierschutz­standards zu fördern.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen zur Aus­gestaltung der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021 dafür einzu­setzen, dass

1. der Bezug von Direktzahlungen in Säule 1 der GAP mit 25 000 € pro Betrieb gedeckelt und eine Umverteilungsprämie von 100 Euro je Hektar bis zu einer Betriebsgröße von 20 ha vorgesehen wird,

2. die Mittel des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung (ELER), Säule 2 der GAP, so eingesetzt werden, dass sie allen Menschen im ländlichen Raum zugute­kommen und damit auch sektorübergreifende Maßnahmen, soziale Infrastruktur und Investitionen in Mobilität einschließlich digitale Infrastruktur besser gefördert werden,

3. die Förderung an ein Glyphosat-Verbot gekoppelt und eine deutliche Reduktion chemisch-synthetischer Pestizide erreicht wird,

4. die Finanzmittel dafür eingesetzt werden, um höhere Tierschutzstandards zu fördern und intensive industrielle Massentierhaltung auch im Sinne des Klimaschutzes zu reduzieren, sowie

5. eine verstärkte Möglichkeit der Mittelverschiebung von der 1. in die 2. Säule erreicht wird, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, regionenspezifisch zu fördern.

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Linder. – Bitte schön.