Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die kurze Debatte betrifft den Antrag der Abgeordneten Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahlkampfkostenbeschränkung“, 459A/(E), eine Frist bis 10. Dezember 2018 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung steht.
Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder der Staatssekretäre – sie sind derzeit nicht da – werden nicht eingerechnet und sollen nicht länger als 10 Minuten dauern. (Abg. Jarolim: Wo sind alle?)
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger. – Bitte. (Abg. Jarolim: Bitte ohne Zurückhaltung!)