Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die kurze Debatte betrifft den Antrag der Ab­geord­neten Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahlkampfkostenbeschränkung“, 459A/(E), eine Frist bis 10. De­zem­ber 2018 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung steht.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder der Staatssekretäre – sie sind derzeit nicht da – werden nicht eingerechnet und sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern. (Abg. Jarolim: Wo sind alle?)

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger. – Bitte. (Abg. Jarolim: Bitte ohne Zurückhaltung!)