Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Damit ist die Debatte geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahlkampfkostenbeschränkung“, 459A/(E), eine Frist bis 10. Dezember 2018 zu setzen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.