16.49

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben es heute schon einige Male gehört: Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen, und leistbares Wohnen ist ein Menschenrecht! Daher ist es absolut gerechtfertigt, dass man sich überlegt: Wie kann man erreichen, dass mehr Menschen angemessene Wohnungen, leistbare Wohnungen erhalten?

Es ist allerdings – dieser Eindruck ist heute einige Male entstanden – keine neue Entwicklung, dass es schwer ist, eine leistbare Wohnung zu finden. Man muss nicht bis zu den Bettgehern zurückgehen; da ist übrigens das Buch „Hitlers Wien“ von Brigitte Hamann sehr illustrativ. Auch später, zum Beispiel in meiner Studienzeit, war es sehr schwer, ein Zimmer oder eine Wohnung zu bekommen, wenn man wenig Geld hatte und – was noch viel entscheidender war – wenn man in keiner Partei war.

Das heißt, Wohnen, leistbares Wohnen ist ein Dauerthema, mit dem sich die Politik immer wieder zu beschäftigen hat. Das Wohnen betrifft aber noch viele andere Politikfelder: die Raumordnung, die Mobilität, die Infrastruktur. Wenn man sich an­schaut, wie Österreich zersiedelt ist, dann sieht man, dass es da in der Vergangenheit nicht ausreichende Planung gegeben hat. In all diesen Bereichen muss man etwas tun, wenn Menschen leistbare Wohnungen bekommen sollen, die auch mit anderen Zielen, die der Staat haben muss, vereinbar sind. (Beifall bei den NEOS.)

Das Mietrecht ist ein kleiner Teil. Dass Österreich eine sozial durchmischte Gesell­schaft hat, ist auch dem Wohnbau zu verdanken: dass es einen sozialen Wohnbau gibt, dass es einen geförderten Wohnbau gibt, dass es Gemeindewohnungen gibt. Wien war da immer vorbildlich. Wir können froh darüber sein, dass Österreich noch keine Gated Communitys hat, wie das in anderen Ländern schon vielfach der Fall ist.

Wie kann man das erreichen? Was kann man tun? – Es sind zwar Änderungen beim Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geplant, aber die Frage ist, ob man diese Ziele wirklich erreichen wird. Ein ganz wesentlicher Schritt wäre eine Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel.

Ein wesentlicher Schritt wäre auch ein Einkommensmonitoring im Gemeindebau, bei geförderten Wohnungen. Es ist doch nicht gerecht, wenn jemand eine Wohnung zu einem nicht marktangemessenen Mietpreis hat, der sich eine marktkonforme Miete leisten könnte! Warum soll es nicht möglich sein, dass jemand, der eine solche Wohnung hat, von Zeit zu Zeit einen Einkommensnachweis vorlegen muss? – Und wenn er den Einkommensnachweis nicht vorlegt, dann wird die Miete erhöht. Das wäre ein unbürokratisches System. Dieses Geld könnte dazu verwendet werden, wieder mehr Wohnungen zu bauen, die Mittel entsprechend einzusetzen.

Das ist aber nur ein Teil. Ganz wesentlich, um mehr leistbaren Wohnraum zu haben, wäre es auch, die Vorschriften zu durchforsten, die für den geförderten Wohnbau gelten. Ganz wesentlich wäre es auch, sich zu überlegen, wie man zielgerichtet fördern kann, dass wirklich dort gebaut wird, wo Menschen auch tatsächlich eine Wohnung brauchen.

Die Bauordnungen sind ein weites Feld. Österreich leistet sich neun verschiedene Bauordnungen; auch da wäre Vereinheitlichungsbedarf gegeben.

Das Mietrecht ist nur ein kleiner Teil, das Mietrecht ist aber ein hochkomplexes System. Wenn man an einer Schraube dreht, dann können Wirkungen eintreten, die das, was man wollte, ins Gegenteil verkehren. Es wäre daher wichtig und notwendig – auch diese Regierung hat das wieder angekündigt –, das Mietrecht zu reformieren. Allerdings, seit ich als Juristin arbeite, war das immer wieder ein Thema, es ist nur bisher kaum je so gelungen, dass das Ergebnis wirklich befriedigend gewesen wäre.

Der Regierung wäre anzuraten, dieses Thema mit den besten Fachleuten anzugehen, auch Menschen einzubinden, die das wirklich betrifft; vielleicht auch einmal die Oppo­sition einzubinden – das wäre eine Premiere! Vielleicht würden da gute Ideen kommen und verwertet werden können und wäre ein Interessenausgleich möglich.

Die Bauordnung habe ich schon erwähnt. Da wäre es ein sehr lohnenswertes Tätig­keitsfeld für den Herrn Reformminister, darauf hinzuwirken, dass die Bauordnungen in ganz Österreich vereinheitlicht werden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es ist ja nicht einzusehen, dass zum Beispiel ein Geländer in Salzburg 1 Meter hoch sein muss, und in Kärnten genügen 90 Zentimeter. Für den Herrn Reformminister als Kärntner müsste das doch ein Anstoß sein, da etwas zu tun, weil ja so doch der Anschein entstehen könnte, Kärntner seien ganz allgemein kleiner als Salzburger, weil sie nur niedrige Geländer brauchen. (Beifall bei den NEOS.)

16.56

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.