20.15

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir debattieren eine Novelle zum Zivildienstgesetz, mit der eine Weiterentwicklung des Zivildienstes erfolgt, der, wie meine Vorredner schon gesagt haben, eine enorm wichtige Einrichtung in unserer Republik ist. Ich möchte der zuständigen Frau Staatssekretärin für diese Initiative, die für Österreich ganz einfach sehr wichtig ist, danken.

Ich möchte jetzt gar nicht im Detail auf die Änderungen eingehen, das wurde von den Vorrednern schon ausgeführt. Es bedeutet einfach, es wurden Voraussetzungen für die Einrichtungen geschaffen, man hat eine bessere Steuerungsmöglichkeit, es gibt ein Onlineausbildungstool. Man nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung, um den Zivildienern verpflichtend Staatsbürgerkunde näherzubringen. Man schafft eine bes­sere Regelung im Bereich der Krankenstände – bis jetzt war es ja so, dass 18 Tage durchgängiger Krankenstand notwendig war, damit man dann die Zivildienstverein­barung auflösen konnte. In der Praxis war es dann so, dass, wenn dieser Kran­kenstand für einen Tag unterbrochen worden ist, die Frist von Neuem zu laufen be­gonnen hat. Man hat hier also ganz einfach die Rahmenbedingungen geschärft und hat bessere Voraussetzungen geschaffen.

Ich möchte aber, wenn wir schon über den Zivildienst reden, natürlich die Gelegenheit auch dazu nutzen, mich einmal wirklich herzlich bei allen Zivildienern in Österreich zu bedanken. Es wurde schon erwähnt, es sind 15 000, die in vielen wichtigen sozialen Einrichtungen enorm wertvolle Arbeit leisten: in Krankenhäusern, in der Alten­be­treu­ung, in der Behindertenbetreuung, aber auch zum Beispiel im Auslandsgedenk­dienst, bei der Drogenberatung und vielem anderen mehr. Das ist enorm wertvoll.

Was ich beim Zivildienst auch so besonders finde, ist, dass, wenn man mit Zivil­dienstleistenden spricht, in einem hohen Ausmaß von diesen auch anerkannt wird, dass auch ganz maßgeblich etwas für die persönliche Entwicklung passiert. Viele erle­ben es sehr positiv, soziale Einrichtungen in Österreich kennenzulernen. Das bedeutet auch eine persönliche Weiterentwicklung. Zivildienst bedeutet oft auch eine persön­liche Orientierung. Ich habe das schon sehr oft erlebt, dass ein Zivildienst­leistender zum Beispiel mit einem Technikerberuf in den Zivildienst hineingeht, dort aber dann seine eigentliche Berufung in der Sozialarbeit findet. Ich glaube, das ist ganz wichtig, dass man dann auch einen Beruf ausübt, den man wirklich ausüben will.

Ein Aspekt ist mir als Bezirksstellenleiter des Roten Kreuzes sehr wichtig: Zivildiener sind enorm wichtig im Rettungsdienst, sie sind auch eine Quelle für die Ehren­amt­lichkeit bei uns. Sie bilden so quasi den Nachschub, damit wir auch die Dienste im ehrenamtlichen Bereich entsprechend darstellen können.

Ich möchte auch ganz kurz auf eine Herausforderung eingehen, auf die wir, glaube ich, sehr genau hinschauen müssen: Die Zahl der Stellungspflichtigen geht in Österreich deutlich zurück. Waren es 2008 noch 36 800, so waren es 2017 nur mehr 28 600. Das bedeutet zum einen natürlich für den klassischen Wehrdienst, dass dafür weniger Personen zur Verfügung stehen, es bedeutet zum anderen aber natürlich auch für den Zivildienst, dass weniger Personen zur Verfügung stehen.

Hier muss man, glaube ich, sehr, sehr genau hinschauen, damit der Zivildienst, der uns allen sehr, sehr wichtig ist, auch in Zukunft gewährleistet und sichergestellt ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.18

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Staatssekretärin Mag.a Edtstadler zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.