21.21

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! In dieser Debatte geht es um die Fortsetzung der Sozialversicherungs-Organisationsreform, die wir hier am Donnerstag beschließen werden. Ein Teil dieser Reform ist auch die Verbesserung und Effizienzsteigerung bei den gemeinsamen Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge. Diese ist zu Recht im Finanzausschuss gelandet, und deshalb werden wir schon heute darüber diskutieren.

So wie bei der Sozialversicherungs-Organisationsreform ist auch mit diesem Gesetz ein erster wesentlicher Schritt umgesetzt, auch wenn sicherlich noch weitere folgen werden. Wir haben einfach auch bei unseren Prüfstrukturen Reformbedarf.

2002 wurde mit der gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben schon einmal ein wesentlicher Reformschritt gesetzt, doch es hat sich halt in der Praxis, so wie meine Vorredner ja schon gesagt haben, in einigen Bereichen eine Unzulänglichkeit gezeigt. Es gab keine gemeinsame Planung dieser Prüfungen, es gab nach wie vor unterschiedliche Bescheide und Rechtsunsicherheit, auch für die geprüften Unterneh­men. All diese Punkte werden wir natürlich sowohl mit diesem Gesetz als auch mit den zusätzlichen, gemeinsamen Abgabestellen beheben.

Wenn wir schon dabei sind, Herr Kollege Stöger, was alles so modern und gut ist im bisherigen System: Wenn Sie die Behauptung aufstellen, dass unser Sozialver­siche­rungs­system so effizient und modern war, wieso haben Sie dann selber eine Studie bei der London School of Economics um Hunderttausende Euro in Auftrag gegeben und haben selber feststellen lassen, dass ein großer Reformbedarf besteht? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist sehr wohl wahr! Natürlich, ja. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das heißt, ein Reformbedarf ist ja offensichtlich und ist sogar von Ihnen, zumindest in Ihrer Zeit in der Regierung, erkannt gewesen. (Zwischenruf des Abg. Stöger.)

Wenn wir jetzt hier im Bereich der Abgabenprüfungen einen kleinen Reformschritt set­zen, dann ist das auch bei Weitem kein Eingriff in die Selbstverwaltung, so wie Sie das dar­gestellt haben. Schon gar nicht wird es dazu führen, dass weniger Geld im System ist.

Herr Stöger, ich muss ja noch einen Schritt weiter gehen: Ihre Vorwürfe, dass die zu­künftige Abgabenprüfung ineffizient ist, sind nicht nur ein Angriff gegenüber den Bediensteten in der Finanzaufsicht, sondern dies ist gleichzeitig ein Angriff gegen die jetzigen Bediensteten in den Gebietskrankenkassen, denn: Wer wird in Zukunft diese Prüfungen durchführen? – In diese neue Prüfdienststelle werden alle bisher bei den Gebietskrankenkassen Beschäftigten mitintegriert, sie werden ja übernommen. Das sind Ihre eigenen Leute, die diese Prüfungen auch in Zukunft durchführen werden! Glauben Sie denn, dass diese in Zukunft, nur weil sie in einer neuen Organisation zusammengefasst sind, schlechter prüfen werden? – Das ist ja eine infame Unter­stel­lung!

Weil Kollegin Margreiter gesagt hat, dass da das Personal um ein Drittel gekürzt wird: Auch das ist eine völlige Verkennung der Tatsachen. Im Bereich der Verwaltung der Sozialversicherungen soll langfristig über natürliche Abgänge ein Drittel des Verwal­tungs­personals eingespart werden (Zwischenrufe bei der SPÖ), aber nicht bei der Abgabenprüfung. Diese Personen sind ja bereits vorab in die neue Dienstbehörde übernommen worden, somit gar nicht mehr Teil der Sozialversicherungen und deshalb nicht von der Postenreduktion betroffen. Also lesen Sie bitte die Erläuterungen zu den Gesetzen, dann kennen Sie sich vielleicht auch ein bisschen besser aus, und be­haupten Sie nicht ständig Unwahrheiten, die mit der Realität und den vorliegenden Gesetzesvorlagen überhaupt nichts zu tun haben! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Noch einen weiteren Punkt möchte ich anführen. Das hat auch Kollegin Margreiter angesprochen, die kritisiert hat, dass keine Entbürokratisierung stattfindet: Sie hat dieses Instrument des Prüfungsbeirats kritisiert. Frau Kollegin Margreiter, da muss ich Ihnen in aller Freundschaft Folgendes sagen: Dieser Prüfungsbeirat ist ja genau das zentrale Element, das die Interessen der Sozialversicherung und der Kommunen in dieser gemeinsamen Prüforganisation gewährleistet!

Wenn wir das nicht einführen würden, dann hätten Sie recht, dass vielleicht die Selbst­verwaltung und die Möglichkeiten der Sozialversicherungen beschnitten wären, aber dieser Prüfbeirat verhindert ja genau jenes! Er gewährleistet und stellt sicher, dass die Interessen, auch die speziellen Interessen der Abgabenprüfung, der Sozialversicherun­gen und der Kommunen berücksichtigt werden, dass die Prüfpläne, die Prüfbereiche und auch die Anlassfallprüfung auch im Sinne der Sozialversicherungen umgesetzt werden.

Also was soll ich sagen? – Sie kritisieren diese Einrichtung und Institution, diesen Prü­fungsbeirat, der genau diese Sicherheit, auch für die Sozialversicherung, gewährleisten wird. – Das ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wenn man es grob zusammenfasst, kann man Folgendes sagen: Die Prüfung der Abgaben wird effizienter; die Unternehmer bekommen höhere Rechtssicherheit; es wird bei den Prüfern in keinster Weise gespart; die Mitarbeiter werden übernommen nach Stand 1. Oktober 2018; es gibt eine Besserstellungsklausel für alle übernom­menen Mitarbeiter, das heißt, es wird auch kein Mitarbeiter geschädigt.

Alles in allem bietet dieses Gesetz nur Vorteile, keine Nachteile! Alle vorgebrachten Sorgen sind vollkommen haltlos und unbegründet. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.26

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Linder. – Bitte, Herr Abgeordneter.