1. Punkt

EU-Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit b der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Erfolge der österrei­chischen EU-Ratspräsidentschaft & zukünftige Herausforderungen der Europäi­schen Union“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Die Erklärung soll eine Dauer von insgesamt 25 Minuten nicht überschreiten. Im An­schluss findet eine Debatte statt.

Ich darf dem Herrn Bundeskanzler das Wort erteilen. – Bitte.