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Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucher auf der Besu­chergalerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Die Punkte zum verpflichtenden zwei­ten Kindergartenjahr sind ja schon einige Male angesprochen und die anderen Punkte ausführlich besprochen worden, und es ist auch erklärt worden, warum dieser Antrag auch im Ausschuss schon abgelehnt worden ist.

Seit der Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres für Fünfjährige im Kinder­gartenjahr 2010/2011 ist die Betreuungsquote bis heute auf 98,8 Prozent, fast 99 Pro­zent, gestiegen; aber zur besseren Förderung der Kinder hat es nicht geführt. Das hat die Sprachstandserhebung ergeben (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek) und ist auch im Kindergarten erkenntlich. Deshalb hat man sich auch im Rahmen der neuen Bund-Länder-Vereinbarung bewusst für eine Sprachförderung bei Vierjährigen in ele­mentaren Bildungseinrichtungen entschieden. Diese frühe sprachliche Förderung im Kindergarten soll Deutschfördermaßnahmen in den nachfolgenden Volksschulen er­sparen.

Auch die Ausbildung für das Personal in elementaren Einrichtungen wird mit der 15a-Vereinbarung verbessert werden. Darüber hinaus ist es im Rahmen der 15a-Verein­barung gelungen, ein bundesweit einheitliches Mindestmaß an Fort- und Weiterbildung verbindlich festzulegen.

Die Punkte, die in diesem Antrag unter Chancenkindergarten angeführt sind – diese sollen auch gefördert werden –, spiegeln sich alle in der neuen 15a-Vereinbarung wi­der, die wir bereits im November hier im Hohen Haus beschlossen haben. Daher leh­nen wir diesen Antrag auch ab. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

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