18.22

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das bisherige Studentenheimgesetz stammte im Wesentlichen aus dem Jahre 1986. Seitdem haben sich natürlich viele Rahmenbedingungen verän­dert, und darauf haben wir mit diesem Gesetz reagiert. Zum Beispiel ist die Mobilität bei Studenten wesentlich höher – Stichwort Erasmus. Durch die Bolognaarchitektur gibt es jetzt auch kürzere Studienzeiten und es wird flexibler hin- und hergewechselt. Natürlich sind auch mehr private Betreiber auf den Markt gedrängt.

Wir haben in einem Prozess, der sehr lange und umfassend war, gemeinsam mit der Österreichischen Hochschülerschaft, aber auch gemeinsam mit den Heimbetreibern eben diesen Vorschlag erarbeitet. Er wurde am 16. Oktober auch gemeinsam mit Ver­tretern der Heimbetreiber und der Österreichischen Hochschülerschaft präsentiert. Ich zitiere da auch Hannah Lutz, die Vorsitzende der ÖH, die gesagt hat: Das ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. (Abg. Kuntzl: Zitieren Sie die Kritikpunkte auch!)

Das Ergebnis ist, dass die Studierenden – und da geht es um 40 000 Studierende –, die in diesen Studentenheimen leben, mehr Rechtssicherheit haben, weil einige Verträ­ge weder ins Mietrechtsgesetz noch ins Studentenheimgesetz fielen. Diese Grauzonen gibt es jetzt nicht mehr. Es gibt mehr Flexibilität, um auch Studienortwechsel – Stich­wort Erasmus – abzudecken. An den FHs beginnen Studien anders als an den Univer­sitäten, auch das ist damit endlich erledigt. Auch die Unterscheidung zwischen gemein­nützigen und privaten Heimbetreibern ist, glaube ich, sehr, sehr wichtig und bringt auch eine gewisse Genauigkeit in dieses Gesetz.

Was nicht in dem Gesetz steht, Frau Kuntzl, ist auch klar, nämlich eine Preisobergren­ze. Ich habe manchmal das Gefühl, Sie wollen in das Gesetz hineinschreiben, dass die Mieten nicht 300 Euro sein dürfen. Das lernt man im Volkswirtschaftskurs 1 (Zwischen­ruf des Abg. Stöger), dass das nicht möglich ist, vor allem, wenn Sie auf der anderen Seite wollen, dass mehr gebaut wird und mehr Studentenheime entstehen. Das ist ein­fach nur absurd und das wollen wir nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kuntzl: Natürlich gibt es Obergrenzen!)

Wenn wir über soziale Gerechtigkeit sprechen: Wir haben erst vor Kurzem die Mittel für die Studienbeihilfe auf 255 Millionen Euro jährlich erhöht. (Abg. Kuntzl: Das waren wir! – Abg. Heinisch-Hosek: Ihr habt da nichts gemacht!) Damit haben 5 000 Studie­rende mehr die Möglichkeit, diese Studienbeihilfe in Anspruch zu nehmen. Das sind circa 6 000 Euro pro Jahr, und das ist ja nicht das Ende der Fahnenstange. Es gibt auch noch Leistungsstipendien, es gibt auch noch andere Beihilfen. Also da gibt es ein großes soziales Auffangnetz, das Studierende in Anspruch nehmen können, und es ist wichtig, dass wir das auch ausgebaut haben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeord­neten Kassegger und Rosenkranz.)

Als Fazit: Ich glaube, dass dieses Studentenheimgesetz eben genau die Rechtssicher­heit bringt, die viele Studenten in der Vergangenheit zu Recht vermisst haben. Ich wiederhole: 40 000 Studenten, um die es da geht, haben jetzt eindeutig eine Verbesse­rung.

Ich möchte mit dem Zitat der Hochschülerschaft abschließen, dass wir damit definitiv die richtige Richtung eingeschlagen haben. (Abg. Kuntzl: Zitieren Sie die Kritikpunkte auch!) – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.25

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.