Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir auch schon zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 353 der Beilagen.
Hierzu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Herrn Abgeordneten Dr. Noll vor.
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über § 7 Abs. 2 Z 13 in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich ersuche jene Damen und Herren, die dieser Fassung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage. Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes.
Wer sich in dritter Lesung dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.