19.36

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Herr Kollege Loacker! Ich glaube, er ist gerade rausgegangen, aber vielleicht können Sie es ihm ausrichten: Das, was er mit seiner Privilegiendebatte immer wieder versucht, ist ganz einfach, den öffentlichen Dienst schlechtzumachen und nach unten zu nivellieren. (Abg. Meinl-Reisinger: Nein!) Das ist nicht Sinn und Zweck der Sache, denn – und das hat sogar der Kollege der ÖVP gesagt – ein Staat funktioniert nur dann gut und die Wirtschaft funktioniert nur dann sehr gut, wenn der Staat stabil ist, und das kann man nur mit einem guten Gesetz machen.

Das, was sich beim Kollegen Loacker aber eigentlich dahinter verbirgt, ist, dass es ihn rasend stört, dass eine starke Gewerkschaft für die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eintritt. Das stört ihn, denn müssten das die einzelnen Personen machen, dann wäre so ein Erfolg wie jetzt ganz einfach nicht möglich.

Es sind viele positive Dinge drinnen. Die Flexibilisierung der Telearbeit halte ich prin­zipiell für gut, weil man auf mobiles Arbeiten außer Haus auch für einen kurzen Zeit­punkt, für Einzelfälle zurückgreifen kann. Das, was ich aber nicht gut finde, ist, dass die Aussage der ÖVP im Ausschuss war: Das ist besonders gut für Mütter mit kleinen Kin­dern, weil die dann zu Hause Telearbeit machen sollen. – Das lehnen wir in dieser Form ab.

Ein zweiter Punkt hinsichtlich des Zeitguthabens: Die Praxis, die in den Ministerien der­zeit schon durchgeführt wird, wird jetzt gesetzlich angepasst; somit kann man das Zeit­guthaben, das man erwirtschaftet, im Gleitzeitdienstplan länger als einen Monat mit­nehmen.

Zur Wiedereingliederungsteilzeit – und Herr Kollege Loacker, das wäre zum Beispiel so ein Fall, bei dem die Privatwirtschaft zuerst da war, und das ist etwas, das man erst später im Bundesdienstrecht umgesetzt hat –: Die Herabsetzung der Wochenarbeits­zeit für Kolleginnen und Kollegen, die krank sind und wieder selber in den Dienst zu­rückwollen und nicht damit zurande kommen würden, den ganzen Tag zu arbeiten, ist eine gute Einstiegssache.

Ein wesentlicher Punkt ist das beschleunigte Aufnahmeverfahren, zu dem es jetzt zwi­schen dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Justiz eine Vereinbarung mit dem Herrn Vizekanzler gibt. Diesbezüglich – und wir brauchen das speziell im Bereich der Exekutive – besteht die Möglichkeit für Kolleginnen und Kol­legen, die sich für den Exekutivdienst bewerben, aber vielleicht den sportlichen Auf­nahmetest nicht bestehen, die Wartefrist für einen Neuantritt zu verkürzen. Das halte ich für sehr positiv, und ich denke, dass das auch ein wichtiger Aspekt für die Einstel­lung neuer, junger PolizistInnen ist und vor allen Dingen auch der Justizwachebeam­ten, die auch aus dem letzten Loch pfeifen.

Die Pflegefreistellung wird für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie praxisnäher ge­staltet, sodass man diese jetzt auch nur halbtageweise verwenden kann. Das ist für mich ein besserer Zugang, denn wenn man zum Beispiel mit seinem Kind zum Arzt muss, der nur am Nachmittag geöffnet hat, kann man am Vormittag seinen Dienst ver­sehen.

Ein großer Teil dieser Novelle ist natürlich die Umsetzung der Bildungsreform.

Es gibt aber auch zwei kritische Punkte. Das eine ist der Entfall der Kundmachungsver­pflichtung im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ – außer bei den obersten Organen, denn die hat man da entweder vergessen, die sind da irgendwie noch durchgerutscht, oder es fehlen noch Materiengesetze. Wenn ich diese Ausschreibung jetzt nicht mehr in der „Wiener Zeitung“ mache, sondern nur mehr auf der Plattform Karriere Öffentlicher Dienst ausschreibe, ist der Zugang schon ein bisschen eingeschränkt.

Das, was mich eigentlich sehr, sehr gestört hat, Herr Vizekanzler, war Ihre Aussage. Ich habe es fast als zynisch empfunden, dass Sie gesagt haben: Als ersten Schritt schaffen wir jetzt die Ausschreibung in der „Wiener Zeitung“ ab, als zweiten Schritt schaffen wir dann die „Wiener Zeitung“ ab. (Vizekanzler Strache: Das habe ich so nicht gesagt!) – Das haben Sie so im Ausschuss gesagt, und dafür, muss ich ganz ehr­lich sagen, habe ich überhaupt kein Verständnis.

Über Artikel 14, in dem es um die Änderung des Ausschreibungsgesetzes geht, hat Kollege Noll bereits ausführlich berichtet. Wir werden diesbezüglich ein Verlangen auf getrennte Abstimmung stellen. Mein Kollege Wittmann wird sich dazu auch noch äu­ßern.

Abschließend: Es gibt jetzt noch, wie üblich vor Jahresende, den großen 43-seitigen Abänderungsantrag, in dem es um die Gehaltserhöhung geht, bei der unter dem Dach des ÖGB GÖD und Younion in drei Sitzungen ein gutes Verhandlungsergebnis erreicht haben, nämlich ein durchschnittliches Plus von 2,76 Prozent, das die Wertschätzung der geleisteten Arbeit nicht nur mit Worten, sondern auch mit finanzieller Abdeckung zeigt. Aus diesem Grund, damit die Kolleginnen und Kollegen zu ihrer Gehaltserhö­hung kommen, werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen – außer Artikel 14. (Bei­fall bei der SPÖ.)

19.41

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Werner Herbert. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.