22.45

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Frau Bundesministerin, Sie haben in Ihrer Rede behauptet, die Verfahrens­dauer von der Antragstellung bis zum Abschluss der UVP-Verfahren betrage 36 Mo­nate.

Ich korrigiere tatsächlich und zitiere den UVP-Bericht des Bundesministeriums für Nach­haltigkeit: „Die Dauer aufgeschlüsselt nach Verfahrensart vom Antrag bis zur Entschei­dung der UVP-Behörde liegt für UVP-Verfahren im Mittel bei 16,4 Monaten.“ (Abg. Noll: Hört! Hört!) „In vereinfachten Verfahren konnte im Mittel innerhalb von 11 Mona­ten entschieden werden [...]. Die Verfahrensdauer im Jahr 2017 stellt eine Abweichung gegenüber den Jahresbetrachtungen ab 2009 dar. Grund dafür ist, dass in diesem Jah­re mehrere besonders aufwändige Verfahren abgeschlossen wurden.“ (Zwischenrufe bei der FPÖ.) „Die Dauer aufgeschlüsselt nach Verfahrensart ab Vollständigkeit der Unterlagen“ – und das ist das Problem – „bis zur Entscheidung der UVP-Behörde re­duziert die Dauer der Verfahren und liegt für UVP-Verfahren bei 10,2 Monaten und für vereinfachte Verfahren bei 5,4 Monaten [...].“

Lesen Sie die Berichte Ihrer Kollegin! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

22.46

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Höbart. – Bitte.