22.45
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Bundesministerin, Sie haben in Ihrer Rede behauptet, die Verfahrensdauer von der Antragstellung bis zum Abschluss der UVP-Verfahren betrage 36 Monate.
Ich korrigiere tatsächlich und zitiere den UVP-Bericht des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit: „Die Dauer aufgeschlüsselt nach Verfahrensart vom Antrag bis zur Entscheidung der UVP-Behörde liegt für UVP-Verfahren im Mittel bei 16,4 Monaten.“ (Abg. Noll: Hört! Hört!) „In vereinfachten Verfahren konnte im Mittel innerhalb von 11 Monaten entschieden werden [...]. Die Verfahrensdauer im Jahr 2017 stellt eine Abweichung gegenüber den Jahresbetrachtungen ab 2009 dar. Grund dafür ist, dass in diesem Jahre mehrere besonders aufwändige Verfahren abgeschlossen wurden.“ (Zwischenrufe bei der FPÖ.) „Die Dauer aufgeschlüsselt nach Verfahrensart ab Vollständigkeit der Unterlagen“ – und das ist das Problem – „bis zur Entscheidung der UVP-Behörde reduziert die Dauer der Verfahren und liegt für UVP-Verfahren bei 10,2 Monaten und für vereinfachte Verfahren bei 5,4 Monaten [...].“
Lesen Sie die Berichte Ihrer Kollegin! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
22.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Höbart. – Bitte.