23.28

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ich schließe mich meinen Vorrednern, den Abgeordneten Peter Haubner und Wolfgang Klinger, in ihren Ausführungen an. Einerseits ersetzt die Versicherungsvertriebsrichtlinie die Richt­linie zur Versicherungsvermittlung und andererseits kommt es zu einer Harmonisierung mit dem europäischen Recht.

Die Finanzkrise hat, glaube ich, gezeigt, dass es vor allem auch in der Finanzbranche dringend nötig ist, einen stärkeren Schutz der Kunden durchzuführen – Leidtragende können davon sicher ein Lied singen. Ziel ist es nun, den Schutz der Versicherungs­nehmer auszubauen, insbesondere bei Versicherungsanlageprodukten. Wir wissen alle nur zu gut, wie komplex und oftmals schwer verständlich Versicherungsangebote sind.

Was machen wir im Konkreten? – Folgende Maßnahmen sind nach heutigem Be­schluss gesetzlich geregelt: Die Tätigkeiten des Versicherungsmaklers und des Versi­cherungsagenten werden gewerberechtlich getrennt, das heißt, die Regelung bietet mehr Transparenz für den Kunden. Die Verpflichtung zu regelmäßigen Fortbildungen in der Beratung schafft mehr Qualität und Vertrauenswürdigkeit, was auch in der Richt­linie vorgegeben ist. Schulungen müssen Qualitätskriterien entsprechen. Ausdrücklich aufgenommen ist der Internetvertrieb. Erweiterte Strafsanktionen sind genauso vorge­sehen wie das grenzüberschreitende Tätigwerden von Versicherungsvermittlungen.

Diese Maßnahmen sind im Sinne des Konsumentenschutzes und sollen eine deutliche Reduzierung von vermeidbaren Beschwerdeverfahren bewirken. Die Qualität der Beratung wird sicherlich steigen, wovon alle Kunden profitieren werden. Versiche­rungsvermittler werden ebenfalls von der steigenden Qualität profitieren, indem sie sich deutlich vom unqualifizierten, unlauteren Wettbewerb abgrenzen können. Unterm Strich ist dieses Gesetz ein Beitrag mit absehbar positiven Effekten für den österreichi­schen Wirtschaftsstandort. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

23.31

Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dieser Abänderungsantrag hätte eigentlich schriftlich zur Verteilung kommen sollen. Meiner Information nach ist jedenfalls nicht ganz geklärt, ob das der Fall ist. (Ruf: Nein! Ist nicht der Fall!) – Ist nicht der Fall.

Wir können ihn jetzt zweihundertmal kopieren (Abg. Wurm: Nein!), das dauert einige Zeit, dann unterbreche ich die Sitzung bis zur Abstimmung.

Herr Abgeordneter Klinger, es ist genau eine Seite. Wenn Sie diesen Antrag jetzt auch mündlich verlesen, ist er ordnungsgemäß eingebracht, und wir können dann darüber abstimmen. (Abg. Klinger gibt ein bejahendes Zeichen.) – Dann erteile ich Ihnen jetzt das Wort und bitte Sie, diesen Abänderungsantrag auch mündlich einzubringen, da er schriftlich nicht vorliegt.