Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 376 der Beilagen.
Hierzu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Z 49, 67 bis 81 und 92 in Art. 1 sowie die Z 1 und 2 in Art. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuchen jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Dann komme ich gleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes.
Wer spricht sich auch in dritter Lesung dafür aus? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.