Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 376 der Beilagen.

Hierzu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Ab­stimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Z 49, 67 bis 81 und 92 in Art. 1 sowie die Z 1 und 2 in Art. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuchen jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Dann komme ich gleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes.

Wer spricht sich auch in dritter Lesung dafür aus? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.