13.50

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Thema ist die Änderung des Krankenanstalten- und Kur­anstaltengesetzes. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kennen diese Situ­ationen – dort oben auf der Galerie sitzen Schülerinnen und Schüler –: Wie schnell kann ein Unfall passieren, und wie oft ist es uns schon passiert, dass wir als Mutter oder Vater – auch die Väter werden das tun – in einer Ambulanz sitzen und geduldig warten?

Wir sitzen da, nicht gern, weil unser Kind leidet, aber wir warten. Dann kommt ein Herr in den Warteraum (Ruf: Ein SPÖler!): zu jung, zu schön, zu intelligent. Er wird freund­lich empfangen, darf sich seinen Arzt aussuchen und wird vorgezogen. Als Elternteil eines verletzten Kindes, sehr geehrte Damen und Herren, blutet das Herz. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: ... das für Märchen!) Das macht diese Gesetzesänderung möglich, dass es eine Businessclass für Besserversicherte gibt, und dagegen sprechen wir uns aus!

Es braucht zweifelsohne eine echte Reform des Gesundheitswesens: Es braucht faire und transparente Entlohnung von Ärztinnen und Ärzten – also keine intransparenten Zusatzeinkommen, sondern angemessenes und leistungsgerechtes Grundeinkommen für das Gesundheitspersonal, dann könnten wir nämlich auch die Ärzteknappheit in diesem Bereich beseitigen.

In einem öffentlichen Krankenhaus, das von uns allen finanziert wird, sollen auch alle die gleiche bestmögliche medizinische Behandlung bekommen – das wird aber er­schwert. In Zukunft wird es besser werden? – Ja. Für alle? – Nein, nur für die, die es sich leisten können, und das werfe ich Ihnen vor! Diese Politik von Türkis und Blau unterscheidet zwischen Menschen, die es verdienen, besser behandelt zu werden, und solchen, die es nicht verdienen.

Ich möchte an dieser Stelle folgenden Abänderungsantrag einbringen (Zwischenruf des Abg. Leichtfried) – und Ihnen damit die Chance geben, dies doch noch zu korri­gieren –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner MSc, Kucher, Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 374 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Z 29 lautet:

„29. (Grundsatzbestimmung) § 27b Abs. 3 lautet:

„Durch die Landesgesetzgebung ist zu bestimmen, in welcher Form Leistungen im Nebenkostenstellenbereich und ambulante Leistungen an Patientinnen und Patienten gemäß Abs. 1 durch den Landesgesundheitsfonds abgegolten werden. Dabei ist jedoch das Bepunktungsmodell für den spitalsambulanten Bereich (LKF-ambulant) anzuwenden. Dies kann durch die Landesgesetzgebung auch dem Landesgesund­heitsfonds übertragen werden. Jedenfalls ausgeschlossen ist die Einhebung von Sonderklassegebühren für jede Art von ambulanten Leistungen.“

*****

Nützen Sie die Chance, ermöglichen Sie eine gerechtere Zukunft für unsere Kinder und stimmen Sie dem Abänderungsantrag zu! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)

13.53

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner MSc, Kucher, Holzinger-Vogtenhuber,

Genossinnen und Genossen

zur Regierungsvorlage 374 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (KAKuG-No­velle 2018)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Z 29 lautet:

„29. (Grundsatzbestimmung) § 27b Abs. 3 lautet:

„Durch die Landesgesetzgebung ist zu bestimmen, in welcher Form Leistungen im Nebenkostenstellenbereich und ambulante Leistungen an Patientinnen und Patienten gemäß Abs. 1 durch den Landesgesundheitsfonds abgegolten werden. Dabei ist jedoch das Bepunktungsmodell für den spitalsambulanten Bereich (LKF-ambulant) anzuwenden. Dies kann durch die Landesgesetzgebung auch dem Landesgesund­heitsfonds übertragen werden. Jedenfalls ausgeschlossen ist die Einhebung von Sonderklassegebühren für jede Art von ambulanten Leistungen.“

Begründung

Die vorliegende Regierungsvorlage lässt die Möglichkeit für die Landesgesetzgebung offen, dass im spitalsambulanten Bereich eine Sonderklasse eingeführt werden kann.

Dazu wird in den Erläuterungen zu § 27b Abs. 3 ausgeführt: „Mit 1. Jänner 2019 ist das spitalsambulante Abrechnungsmodell als Teil der leistungsorientierten Krankenanstal­ten­finanzierung verbindlich anzuwenden. Daher ist § 27b Abs. 3 entsprechend anzu­passen.

Zur Unterstützung der Umsetzung des spitalsambulanten Abrechnungsmodels haben die Länder die Möglichkeit, die Einhebung von Sonderklassegebühren für jene Leis­tungen vorzusehen, die bisher stationär erbracht und für die die Verrechnung von Sonderklassegebühren möglich war, die nunmehr auf Grund des spitalsambulanten Abrechnungsmodells ambulant zu erbringen sein werden. Der Einhebung solcher Sondergebühren haben adäquate Leistungen gegenüber zu stehen.“

Dies widerspricht eindeutig der geltenden Rechtslage des § 16 Abs. 2 KAKuG letzter Satz: „Die Sonderklasse hat durch ihre besondere Ausstattung höheren Ansprüchen hinsichtlich Verpflegung und Unterkunft zu entsprechen.“

Das Gesetz besagt somit eindeutig, dass lediglich die „Hotelkomponente“ und keines­falls die medizinische oder pflegerische Leistung für Sonderklassepatienten besser sein darf. Ein Anwendungsbereich für die Sonderklasse ist daher im ambulanten Spitalsbereich nicht gegeben.

Würde eine ambulante Sonderklasse geschaffen, obwohl eine Unterbringung und Verpflegung nicht erforderlich sind, wäre das der Weg in die 2-Klassen-Medizin in öffentlichen Spitälern und eine gesetzwidrige Diskriminierung der PatientInnen der allgemeinen Gebührenklasse.

Daher ist eine bundesgesetzliche Klarstellung erforderlich, dass für ambulante Leis­tungen keine Sondergebühren eingehoben werden dürfen.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete, Sie haben vorgelesen: „Kolle­ginnen und Kollegen“, da steht aber: „Genossinnen und Genossen“ – ich nehme an, Sie haben sich da nur verlesen? (Abg. Yildirim: Wie bitte?) – Sie haben vorgelesen: „Kolleginnen und Kollegen“, und in Ihrem Antrag steht: „Genossinnen und Genossen“ – ich nehme an, dass Sie sich da nur versprochen haben.

Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Povysil. – Bitte schön.