14.18

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­des­minister! Hohes Haus! Ich möchte von den angeblichen und unterstellten Inhalten des Gesetzes zu den tatsächlichen kommen. Der Hauptgrund für die Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes ist die Umsetzung des Österreichischen Strukturplans Gesundheit 2017.

Wir schaffen mit dieser Gesetzesnovelle eine ganz, ganz wichtige Flexibilisierung in unseren Spitälern, in der Organisation der Abteilungen. Wir vereinfachen beziehungs­weise reduzieren die bestehende gesetzliche Regulierung und ermöglichen interdis­ziplinäre Zusammenarbeit auf höchstem Niveau. Und, das ist mir ebenfalls besonders wichtig – Herr Kollege Loacker hat das leider verkehrt herum interpretiert –: Mit dieser gesetzlichen Regelung wird es möglich, die Bettenanzahl zu reduzieren, ohne dass es zu Verschlechterungen für die Patienten kommt; denn die bestehenden Bettensta­tionen können eben in Zukunft interdisziplinär genutzt und besser ausgelastet werden. Das wird die Kosten senken und gleichzeitig die Versorgungsqualität verbessern.

Wir haben in dieser Gesetzesnovelle aber noch weitere wesentliche Punkte drinnen, die heute kaum angesprochen worden sind.

Der zweite Punkt ist mir persönlich – auch als Pharmazeut – sehr, sehr wichtig: Das ist die Verpflichtung zur Dokumentation der immer häufiger auftretenden Infektionsfälle mit speziellen Krankenhauskeimen, die mehrfach antibiotikaresistent sind. Diese Keime sind wirklich eine Geißel in der Medizin. Sie treten leider Gottes immer häufiger auf und die therapeutischen Möglichkeiten werden immer geringer. Aus meiner Sicht ist deshalb eine genaue Dokumentation – sowohl der Vorbeugungsmaßnahmen als auch der Maßnahmen zur Beseitigung dieser Keime – zwingend erforderlich und sie wird mit dieser Novelle auch verschärft gefordert.

Ich denke, dass es ein wesentlicher Einsatzbereich für zukünftige klinische Pharma­zeuten sein kann und muss, in diesem Bereich der resistenten Krankenhauskeime die richtige Therapie und auch die richtigen Hygienemaßnahmen mitzubegleiten.

In den Psychiatrien findet eine weitere Dokumentationsverschärfung statt, dort, wo es um Freiheitseinschränkungen von Patienten und Patientinnen geht. Da wird in Zukunft zur leichteren Verfügbarkeit der Daten auch eine elektronische Dokumentation gefor­dert, welche die durchgeführten Maßnahmen auch zentral leichter nachvollziehbar machen und so einen besseren Überblick über die Gesamtsituation liefern wird.

Der letzte Punkt, der eben auch in der Novelle beschlossen wird, ist die Einführung eines transparenten, verpflichtenden und einheitlichen Abrechnungsmodells für alle ambulanten Leistungen. Dadurch wird ermöglicht, dass die von uns geforderte Leis­tungsverlagerung in den ambulanten Bereich stattfindet und auch zwischen den verschiedenen Krankenanstaltenträgern nachvollziehbar und vergleichbarer wird und so die Steuerungsmöglichkeiten für unser System besser werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Opposition! Wir waren im Gesundheits­ausschuss sehr knapp davor, diesen Antrag gemeinsam zu tragen. Hängen Sie sich nicht an fehlerhaften Interpretationen auf (Abg. Kucher: Eh nicht!), sondern tragen Sie diese wesentlichen Entscheidungen für das Spitalswesen mit! Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.21

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte.