14.38

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren im Plenum, auf der Galerie, von den Medien! Da nun viele Jahre und Jahrzehnte das Ende unseres Lebens tabuisiert und öffentlich kaum diskutiert wurde, begrüße ich es besonders, dass dieses Mal in zwei Gesetzen auf diesen Lebensabschnitt Bezug genommen wurde.

Zum einen in der  Ärztegesetz-Novelle: Damit kommt, wie wir schon besprochen haben, Palliativmedizin und Sterbebegleitung auch rechtlich in die Hände von Ärzten, um Patienten unnötiges Leid zu ersparen.

Zum Zweiten im Patientenverfügungs-Gesetz: Dieses Gesetz wurde novelliert, nach­dem eine parlamentarische Enquete zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ im Jahr 2014 stattgefunden hat.

Diese Novellierung des Gesetzes bringt nun die Möglichkeit, dass eine Patienten­verfügung – für den Patienten leichter zugänglich – durch Erwachsenenschutzvereine errichtet werden kann, und sie hat eine längere Gültigkeitsdauer, acht statt fünf Jahre. Die Kosten für den Patienten werden gesenkt, da keine weitere zwingende Rechts­beratung mehr stattfinden muss, und es ist über das Gesundheitstelematikgesetz möglich, dass diese Patientenverfügung, wenn der Wunsch des Patienten besteht,  nach dem Gesundheitstelematikgesetz aufgenommen wird.

Die Patientenverfügung, meine Damen und Herren, ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr erklären kann. Um den Patienten und Patientinnen Angst vor der Handlungsunfähigkeit zu nehmen, haben wir es als Aufgabe gesehen, hast du, liebe Ministerin, es als Aufgabe der Gesundheitspolitik gesehen, das zu regeln, damit man sich darauf verlassen kann. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.40

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.