16.47

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Vor fast zwei Jahren hat der Wiener Gemeinderat einen fatalen Beschluss gefasst. Er hat einer Flächenwidmung zugestimmt, durch die das Zentrum Wiens gefährdet ist, den Welterbestatus endgültig zu verlieren.

Das wollen viele Investoren, Spekulanten und Baulöwen in der Stadt. Sie wollen, dass nicht nur dieses eine Hochhaus gebaut wird, sondern auch andere, denn in dem Augenblick, in dem das Welterbe verloren gegangen ist, ist dieser Bauwut Tür und Tor geöffnet und sie können ihre Luxuswohnungen in Hochhäusern verwirklichen und daran verdienen – ganz egal wie die Stadt Wien aussieht. (Abg. Hafenecker: ... die Grünen!)

Die beschlossene Flächenwidmung widerspricht deutlich dem Völkerrecht. Die Bun­desregierung ist in so einem Fall nach Artikel 16 des Bundes-Verfassungsgesetzes verpflichtet – verpflichtet, bitte! –, darauf hinzuwirken, dass sämtliche Verträge, sämt­liche völkerrechtlichen Verträge eingehalten werden. Daher ist die Bundesregierung auch in diesem Fall verpflichtet, die Flächenwidmung ihrerseits durch Weisung oder durch eigene Gesetze zu korrigieren. Sie ist dazu verpflichtet, das ist keine Kannbe­stimmung.

Wenn ich mit meinen Anträgen die Regierung ersuche, das Gesetz zu erfüllen, dann ist das meiner Meinung nach ja schon peinlich genug. Den Antrag jetzt aber abzulehnen heißt in Wirklichkeit, die Erfüllung von Gesetzen abzulehnen, meine Damen und Herren. Das sollten Sie sich genau überlegen! (Beifall bei JETZT.)

Auch Sie, Herr Minister, sollten sich genau überlegen, dass Sie nicht nur davon sprechen sollten, etwas zu tun und zu verhandeln, sondern dass Sie dazu längst eine Verpflichtung haben. – Danke. (Beifall bei JETZT.)

16.48

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Engelberg ist zu Wort gemel­det. – Bitte.