18.32

Abgeordnete Renate Gruber (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Abgeordnete! Ich mag die Wortwahl der Abgeordneten Kollegin Fürst gar nicht kommentieren, aber nur so viel: Jemanden, einen jungen Menschen „Herzchen“ zu nennen ist schon eine Zumutung. Das muss man hier schon auch sehr klar und ausdrücklich sagen. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Gudenus: Schlimm! Böse!)

Auf der anderen Seite gibt es das Problem schon sehr viel länger. Wie wir gehört haben, wurde schon 2008 – und nicht erst in den letzten Jahren ein Rahmen­be­schluss gefasst (Abg. Rosenkranz: Wenigstens haben Sie jetzt wieder ein Herzchen, über das Sie sich empören können! Meine Güte! Abg. Gudenus: Politisch inkorrekt!), aber das übersteigt offensichtlich die Wahrnehmung Ihrer Partei. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich denke, wir alle sind uns einig, dass Haft keine Luxusunterbringung mit sich bringt, aber dass eine menschenrechtskonforme Unterbringung eine Notwendigkeit und ein Muss darstellt. Großes Augenmerk wird von uns auch auf die Mitarbeiter und Mitar­beiterinnen gelegt, welche tagtäglich mit erschwerten Bedingungen zu tun haben, sei es die Überfüllung und damit hohe Zahl an Häftlingen im Verhältnis zu den Bediens­teten oder auch Schwierigkeiten aufgrund der unterschiedlichen Nationalitäten der Insas­sen und Insassinnen.

Über 54 Prozent sind ausländische Insassen – ein Wahnsinn auch im Hinblick auf die Gewährleistung des dementsprechenden fachlichen Beistandes und des Umfelds für Resozialisierung. Man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass wir uns im Menschenrechtsausschuss einstimmig für die Haft in der Heimat ausgesprochen haben. Dabei muss jedem bewusst sein, dass hinter jedem einzelnen Fall eine müh­same juristische Prozedur mit unendlich viel Arbeitsaufwand, Verwaltungsaufwand, Geduld und Zeit steckt. Die Haft in der Heimat wird nur funktionieren, wenn Österreich diesbezüglich intensive, zielorientierte Gespräche führt und es andererseits auch EU-weit durchführbare Regelungen gibt. International mag es schwierig sein, aber inner­halb der Europäischen Union sollten transnationale Vollstreckungen leichter realisier­bar sein.

Mag sein, dass manche Häftlinge kein Interesse daran haben, in ihre Heimatländer überstellt zu werden. So die menschenrechtskonforme Unterbringung aber möglich ist, ist es mit Sicherheit zielführend. Es ist erwiesen, dass die Resozialisierung im Heimat­land aufgrund der gewohnten Sprache, des gewohnten Umfelds und durch die Nähe der Familien besser umsetzbar ist.

In diesem Sinne ist der heutige Beschluss wichtig, erfordert aber noch einige Anstren­gungen, um dies auch so bald als möglich im wünschenswerten Rahmen umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.34

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.