Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 131

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schon fast ein medizinischer Notfall. Ich denke, wir sollten die Diskussion wieder dorthin lenken, wo sie hingehört! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Heute wurde im Zuge der bisherigen Diskussionen im gesamten Verlauf des Vormit­tags schon von vielen meiner Kolleginnen und Kollegen, auch von Vertretern der Oppositionsparteien, erwähnt, dass Österreich eines der besten Gesundheitssysteme der Welt hat. Dieses System – und da sind wir uns, glaube ich, aber alle einig – bedarf einer ständigen Weiterentwicklung, einer Anpassung, um zeitgemäß zu sein, um patientenorientiert arbeiten zu können, um die Effizienz und die Qualität insgesamt zu steigern und natürlich auch, um die Finanzen unter Kontrolle zu halten.

Im ÖSG 2017, im Österreichischen Strukturplan Gesundheit, haben eben Bund, Länder, die Sozialversicherungen gemeinsam mit vielen Partnern, den Patientenan­walt­schaften, der Ärztekammer und sonstigen betroffenen Interessenvertretungen, über mehrere Jahre hinweg dieses Grundsatzprogramm erarbeitet. Daraus resultiert eben auch die Weiterentwicklung des vorliegenden Krankenanstalten- und Kuranstal­tengesetzes. Änderungsbereich ist der, der heute diskutiert wird, und der beinhaltet dementsprechend Vereinfachungen und Flexibilisierungen in der Organisation der Spitäler.

Daher wird es zum Beispiel in Zukunft möglich sein, kleinere Einheiten als die bisherigen Abteilungen einzurichten. Es wird – wie mein Kollege bereits erwähnt hat –wichtige Aufzeichnungen geben, wenn Dinge im Zusammenhang mit der unmittelbaren Patientengesundheit stehen, wie eben Infektionen mit Krankenhauskeimen. Diese müssen in Zukunft auch laufend elektronisch dokumentiert werden. Es geht auch darum, die Spitalsstrukturen patientenorientiert auszurichten, um jedem Einzelnen das sollte hier betont werden – eine kompetente und effiziente Behandlung zukommen zu lassen.

Nun zu der Aufregung, die in dieser Diskussion aufgeflammt ist: Die Möglichkeit, einzelne Serviceorganisationen oder Einrichtungen zu etablieren, gibt es seit dem Jahr 1996, seit Bundesminister Hums (Zwischenruf des Abg. Kucher), der, so denke ich, aus unserer Sicht unverdächtig ist, dass wir auf ihn Einfluss genommen haben. Seit 1996 steht das im Gesetz und wurde von uns in diesem Gesetz nicht verändert.

Sollten Sie etwas verwechseln: Unser Bundeskanzler Kurz hat gesagt, bei Bedarf wird das verändert werden. – Also: Seit 1996 im Gesetz, wird von uns nicht verändert. (Abg. Kucher: Warum macht der Kurz nicht das, was er versprochen hat?!) Sollte es aber Probleme geben, dann – das hat unser Bundeskanzler klargestellt – wird es verändert. Das ist der Punkt, den wir heute diskutieren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kucher.)

Worum geht es wirklich? Es geht um die Möglichkeit, Ländern die Möglichkeit zu geben, Serviceeinrichtungen für ihre Patienten zu etablieren, die sie für notwendig erachten. Die oftmals zitierten und strapazierten Patientenvorreihungen wird es nicht geben, die sind nicht angedacht und aus unserer Sicht auch nicht wünschenswert. (Zwischenruf der Abg. Yılmaz.) Patienten sollten aber durchaus das Recht haben, sich wohlzufühlen, gut betreut zu sein und die beste medizinische Behandlung zu erhalten, die sie sich verdienen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

14.29


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Nussbaum. – Bitte. (Abg. Jarolim: Vielleicht können die Arbeiterkinder ...! – Abg. Nehammer: Der Jarolim schreit schon wieder!)


 


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