13.11

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Das Geschichtsverständnis der SPÖ-Kollegen ist schon sehr eigensinnig. (Abg. Rosenkranz: Das ist nur das selbst geschriebene Geschichtsverständnis!) Diese Bundesregierung arbeitet seit Tag 1 an wichtigen Reformen, und wenn Sie schon selbst Kreisky erwähnen, dann würde ich mir doch wünschen, dass die SPÖ sich an die Kreisky-Ära erinnert und genau diesen Reformwillen auch an den Tag legt und gemeinsam für dieses Land arbeitet. Aber wo sind Sie? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Uns geht es aber um die Sache, und ich glaube, das ist wichtig. Einige Kollegen haben es heute schon angesprochen: Wir behandeln und diskutieren jetzt die KFG-Novelle, die sich mit einigen wichtigen Änderungen auseinandersetzt. Ich möchte eine kleine Änderung hervorheben, die aber eine sehr große Wirkung entfalten wird. Es betrifft nämlich die werdenden Mütter. Meine Kollegin, Frau Wassermann, hat es zuvor auch angesprochen: Das KFG regelt die Zuteilung von Blaulicht, Folgetonhorn et cetera. Derzeit ist es so geregelt, dass nur die Hebammen, die für Hausgeburten zuständig sind, ein Blaulicht führen dürfen. Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sind davon ausgeschlossen. Das führt natürlich auch in der Praxis zu Problemen, wenn es zu Komplikationen kommt, wenn eine medizinische Nachbetreuung vielleicht notwen­dig ist oder aus gewissen anderen Gründen ein Facharzt hinzugezogen werden soll, denn Hebammen sind unter gewissen Umständen auch dazu verpflichtet, einen Fach­arzt hinzuzuziehen.

Was passiert in der Praxis? – Der Facharzt ist als normaler Autofahrer unterwegs und verliert am Weg dorthin, an Ampeln oder Kreuzungen, wichtige Zeit, weil vielleicht gerade viel Verkehr ist. Hausgeburten sind sicherlich nicht die Norm in Österreich, aber es wird zunehmend von den Frauen gewünscht, in den eigenen vier Wänden, in einer vertrauten Umgebung, auch mit einem persönlichen, vertrauensvollen Bezug zur Heb­amme oder zum Arzt eine Hausgeburt durchzuführen. Wir wollen in diesem Rahmen die größtmögliche Sicherheit für die Mutter und das Kind gewährleisten. Daher ist es, glaube ich, sehr zielführend, dass es zu einer Gleichstellung von Hebammen und Fachärzten kommt und dass die Ärzte in Zukunft auch dieses Blaulicht führen dürfen.

Diese Maßnahme ist auf einen engagierten Gynäkologen aus meinem Wahlkreis zurückzuführen, der sich bereits 2017 an dieses Hohe Haus gewendet hat und mit dieser Angelegenheit bereits bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen ist.

Wieso es unter der vergangenen Regierung, unter dem vorherigen Verkehrsminister in der letzten Legislaturperiode nicht dazu gekommen ist, dass wir das umsetzen konnten, ist vielleicht müßig zu fragen, aber umso erfreulicher ist es, dass ich mit diesem meinem Anliegen bei Ihnen, Herr Minister, aber auch bei den Verkehrs­sprechern Ottenschläger und Hafenecker ein offenes Ohr gefunden habe und dass wir diese sinnvolle Maßnahme mit diesem Gesetz umsetzen können. – Danke schön dafür. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir haben gestern sehr viel über die ärztliche Versorgung, insbesondere am Land, gesprochen. Letzten Endes muss es uns um das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger gehen, und mit dieser Änderung schaffen wir Sicherheit für Mutter und Kind. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.15

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.