20.29

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Es ist eine Tatsache, dass das Vor­handensein von Pflegeplätzen in Pflegeheimen nicht ausreichen würde, gäbe es nicht die 24-Stunden-Betreuung. Diese 24-Stunden-Betreuung wird von Frauen, hauptsäch­lich Frauen aus den ehemaligen Ostblockstaaten, besorgt, die für jeweils 14 Tage oder vier Wochen nach Österreich kommen, zurück in ihre Heimat gehen und dann wieder­kommen. Diese 24-Stunden-Betreuung wird gefördert, und daher hat der Rechnungs­hof die 24-Stunden-Betreuung für den Zeitraum 2013 bis 2015 in den Bundesländern Wien und Oberösterreich geprüft.

Bei dieser Prüfung hat der Rechnungshof Mängel festgestellt, und zwar Mängel bei der Betreuung, bei der Kontrolle der Fördervoraussetzungen und bei der Seriosität der Vermittlungsagenturen. Den Vermittlungsagenturen kommt ja in diesem Dreieck – betreute Person, Betreuerin und Vermittlungsagentur – die wichtigste Position zu. Auf sie sind beide angewiesen. Es muss daher sichergestellt sein, dass diese Vermitt­lungs­agenturen seriös sind.

Der Rechnungshof schlägt vor, dass ein Gütesiegel für seriöse Vermittlungsagenturen eingeführt wird. Er schlägt weiters vor, dass, um die Qualität der Betreuung sicher­zustellen, verpflichtende Hausbesuche von diplomierten Pflegekräften vorgesehen wer­den. Um die Fördervoraussetzungen zu kontrollieren – denn auch das geschieht nicht ausreichend –, empfiehlt der Rechnungshof, eine IT-Anwendung einzuführen und anzu­wenden.

Das sind wichtige Empfehlungen, und ich bin überzeugt, sie sollten berücksichtigt wer­den, wenn die große Pflegereform kommt, denn ohne diese 24-Stunden-Betreuung wird eine leistbare, eine qualitätsvolle und legale Betreuung zu Hause nicht möglich sein. – Danke. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Zinggl.)

20.31

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.