20.37

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Präsi­dentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich mit dem AMS-Bericht beschäftigen und darf Ihnen wirklich gratulieren. Das war ein hochinteressanter Bericht, der eigentlich klar aufgezeigt hat, wie ineffizient das AMS wirklich arbeitet. Es hat zwar den Zeitraum 2011 bis 2015 betroffen, mag sein, dass da die Arbeitslosigkeit höher war; nichtsdestotrotz hat das AMS in vielen Punkten seinem Anspruch nicht gerecht werden können.

Wie funktioniert das AMS überhaupt? – Das Arbeitsmarktservice wurde ausgegliedert, unterliegt nicht der Kompetenz des Bundes, sondern es gibt einen Verwaltungsrat, der sozialpartnerschaftlich besetzt ist, und dieser Verwaltungsrat entscheidet über die Verwendung der Geldmittel, die der Bund dem AMS zur Verfügung stellt. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Greiner und Jarolim.)

Interessant ist in diesem Zusammenhang immer wieder: Wenn das Arbeitsmarkt­service im eigenen Bereich Entscheidungen trifft, dann wird der Bund kritisiert (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Jarolim), obwohl der Bund die Entscheidungen nicht trifft, sondern das sozialpartnerschaftlich besetzte Gremium. Das möchte ich ein­mal klipp und klar festhalten. Es ist schon entscheidend, dass man das weiß: Es gibt einen sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat.

So, und nun zu den klaren Kritikpunkten des Rechnungshofes: Der Rechnungshof hat festgestellt, dass der Einfluss des Bundes im Verwaltungsrat zur Aufgabenerfüllung des AMS gefehlt hat. Der Bericht sagt Folgendes – ich zitiere –: Es „fehlten ebenso der beherrschende Einfluss des Bundes im Verwaltungsrat wie Durchgriffsmöglichkeiten des Vorstands zur bundesweiten Gestaltung [...] bzw. dessen Aufgabenerfüllung“.

Das ist ein klarer Kritikpunkt, weil nämlich der Verwaltungsrat des Bundes kein Durch­griffsrecht auf die Länder-AMS hatte, sondern die Arbeitsmarktservices in den Ländern wieder sozialpartnerschaftlich besetzt sind und wiederum selber und autonom über die Verwendung ihrer Gelder entscheiden. Diese Struktur muss man sich vorstellen: Das AMS wurde ja deswegen aus der Bundeskompetenz ausgegliedert, um arbeitsmarkt­politisch effizienter arbeiten zu können. Diese Aufgabe hat das AMS bei Weitem nicht erfüllt.

Weil eben solche Kritikpunkte vorgelegen sind, hätte auch eine neue Strategie be­schlos­sen werden sollen. Es hat eine Strategiediskussion im Jahr 2015 stattgefunden, aber diese neue Strategie wurde nie umgesetzt.

Ein weiterer Kritikpunkt sind die föderalen Strukturen. Das AMS hat ungefähr 100 Be­treuungsgebiete, die sich politisch orientieren, nicht am regionalen Wirtschaftsraum. Zum Beispiel ist Osttirol ein eigenes Betreuungsgebiet. Wir sind aber wirtschafts­politisch zum Beispiel mit Oberkärnten und mit Südtirol vernetzt. Man müsste das also gesamtheitlich sehen. Das hat man nicht getan, das hat der Rechnungshof zu Recht kritisiert.

Ein weiterer Kritikpunkt war, dass das Konzept zur Betreuung von Personen mit niedrigen Integrationschancen überhaupt gefehlt hat. Ich zitiere wieder aus dem Be­richt: Seit 2010 nahm die Effektivität von arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen ab. Die Schulungseffizienz und Effektivität war speziell für Personen mit niedrigen Integrationschancen nicht gegeben.

Kollegin Becher, Sie haben ja in Ihrer Rede kritisiert (Zwischenruf bei der SPÖ), dass es zum Beispiel zu wenig Lohnverrechner gegeben hat. Das haben Sie kritisiert. Was war das Problem bei diesem Punkt? – Es hat einfach an konkreten Qualifizierungs­maßnahmen gefehlt. Das hat ja der Rechnungshof klar und deutlich im Bericht festgestellt. Schauen Sie sich bitte den Bericht an!

Weiters hat der Rechnungshof kritisiert, dass Steuerungsinstrumente zur Leistungs­erbringung mangelhaft waren. Es haben die kaufmännischen Steuerungsinstrumente gefehlt. Es gab erhebliche Mängel. Die Kostenstrukturen und die Kostenverantwortung waren nicht geregelt; ich zitiere aus dem Bericht – und lassen Sie sich diesen Satz auf der Zunge zergehen –: „Dadurch konnte ein wesentliches Ziel der Ausgliederung, die Leistungserbringung effizienter zu gestalten [...], nicht gewährleistet werden“. – Die Ausgliederung hat also nicht zu mehr Effizienz geführt; das Gegenteil war der Fall.

Letzter Kritikpunkt – aufgrund der Zeit –: Personalbedarf. Ich zitiere wieder: „Seit 2014 erhöhte das AMS andauernd den Personalstand, ohne eine Organisations- und Pro­zessanalyse“.

Ich zitiere: Angesichts der zu erwartenden [...] Kostensteigerung bis [...] 2019 waren Maßnahmen zur nachhaltigen Eindämmung der Personalkosten nicht zu erkennen [...] Mehrkosten sollen durch Mehrzuwendungen an das AMS“ – nämlich durch den Bund – „bewältigt werden.“ – Das heißt, man hat also einfach Personal ohne Rücksicht auf die Aufgaben, die zu erfüllen sind, angestellt und ist dann in Richtung Bund marschiert und hat gesagt: Wir brauchen mehr Gelder! – Das geschah, ohne sich zu überlegen, wie man das Personal überhaupt sinnvoll einsetzen könnte.

Zusammenfassend: Dieser Bericht war eine Offenbarung der Verfehlungen des Arbeits­marktservices. Ich gratuliere noch einmal zum Bericht und hoffe, dass dieser jetzt wesentlich umgesetzt wird, denn sonst wird weiterhin viel Geld ineffizient verbraten. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Jarolim: Das war aber ordentlich am Thema vorbei geredet!)

20.43

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hochstetter-Lackner. – Bitte.