21.32

Abgeordneter Peter Gerstner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kollegen! Sehr geehrte Besucher und Zuseher! Ich darf mich hier kurz auf den Rechnungshofbericht betreffend „Wartezeiten auf ausgewählte Therapien und Eingriffe in Krankenanstalten“ beziehen.

Dieser Rechnungshofbericht wurde von Mai bis Oktober 2017 erstellt und beschäftigt sich, wie schon gesagt, mit den Wartezeiten der Patienten und Patientinnen auf eine strahlentherapeutische Behandlung mittels Linearbeschleuniger in der Universitäts­klinik Krems, im Landesklinikum Wiener Neustadt und im Landesklinikum Feldkirch. Der Überprüfungszeitraum, und das ist, glaube ich, auch sehr interessant und er­wähnenswert, erstreckt sich von 2013 bis 2016, liegt also eindeutig vor der Zeit, in der die jetzige Bundesregierung Verantwortung hatte.

Als Niederösterreicher möchte ich mich natürlich in erster Linie mit der Beurteilung der Versorgungszone Ost durch den Rechnungshof auseinandersetzen, denn zu dieser Versorgungszone Ost gehören Wien, Niederösterreich und die Versorgungszone Nord des Burgenlandes.

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit 2012 mit dem Planungshorizont bis 2015 hat für die Versorgungszone Ost insgesamt 18 Linearbeschleuniger vorgesehen. Von diesen 18 Linearbeschleunigern sollen in Niederösterreich sechs zu finden sein.

Im Österreichischen Strukturplan bis 2020 war dann bereits eine Erhöhung von sechs auf neun Linearbeschleuniger vorgesehen. Im ganzen Versorgungsgebiet der Versor­gungs­zone Ost sollte die Zahl der Geräte von 18 auf 24 erhöht werden. Für Niederösterreich waren drei Großgeräte vorgesehen, für die es jedoch zum Zeitpunkt der Überprüfung noch keine Standortfestlegung gegeben hat.

Das ist aber nicht das einzige Problem, das der Österreichische Strukturplan Gesund­heit 2012 hatte, sondern dieser Gesundheitsplan hat vorgesehen, dass auf ein Groß­gerät, also auf ein Stück dieser Linearbeschleuniger, 100 000 bis maximal 140 000 Ein­­­wohner kommen; im Strukturplan 2017 wurde dann bereits auf 150 000 Einwohner pro Gerät erhöht, weil es sich einfach hinten und vorne nicht ausgegangen ist.

Man muss sich vorstellen, dass dann bei der Prüfung 2016 herauskam, dass es pro Gerät 220 000 Einwohner in diesem Gebiet gegeben hat und dass trotz der Anschaf­fung dieser teuren Großgeräte zum Beispiel im Universitätsklinikum Krems nicht einmal das Personal aufgestockt wurde, sodass das Gerät auch nur bedingt einsatzfähig war. Daraus ergab sich natürlich eine Verdoppelung der Wartezeiten für die Patienten und Patientinnen, wohingegen im Versorgungsgebiet West, also in Vorarlberg und Tirol, die Versorgung mit den entsprechenden Geräten sehr wohl eingehalten werden konnte und vor allem die Wartezeiten nicht so relevant waren, dass sie erwähnenswert wären. Das heißt, die Leute sind sehr schnell behandelt worden und mussten nicht, so wie in Niederösterreich und in Wien, monatelang auf eine Behandlung warten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da muss unbedingt sofort gehandelt werden! Es sollten schnellstmöglich drei Stand­orte in Niederösterreich für zusätzliche Großgeräte gefunden werden, und wir werden darauf achten, dass das auch passiert. Wir werden schauen, dass wir den Standort beziehungsweise die Standorte festlegen können, damit die Großgeräte endlich ange­schafft werden.

Ein solches Verharren, wie es in der SPÖ-Regierung an den Tag gelegt wurde, wird es bei uns, bei der FPÖ-ÖVP-Regierung, nicht geben. Die SPÖ hat im wahrsten Sinne des Wortes ihre Möglichkeiten und Chancen verschlafen. Wir werden gemeinsam mit unserer Gesundheitsministerin Hartinger-Klein dafür sorgen, dass es in Zukunft genug Geräte und nicht mehr so lange Wartezeiten gibt. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.38

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Preiner ist zu Wort ge­mel­det. – Bitte.