13.19

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Abgeordnete! Herr Kollege Muchitsch, gestatten Sie mir zuerst, dass ich auf den Vorwurf der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, was die Zeckenimpfung betrifft, eingehe.

Sie wissen ganz genau, Herr Kollege Muchitsch, dass das eine freiwillige Leistung der Oberöster­reichischen Gebietskrankenkasse ist, dass die Selbstverwaltung der Ober­österreichischen Gebietskrankenkasse das entschieden hat. Ich frage mich schon – und ich bitte Sie auch, sich diese Frage zu stellen –: Warum wählen sie jetzt diesen Zeitpunkt? – Nur, damit sie der Regierung etwas vorwerfen können. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch.) Ich garantiere, dass das, wenn die Sozialversicherung fusioniert ist, nicht der Fall ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Muchitsch. – Heiterkeit der Abgeordneten Wurm und Belakowitsch.)

Jetzt zum Thema der e-card: Lieber Herr Kollege Muchitsch, die e-card kann alles! Sie kann nämlich die Sicherheit gegen Missbrauch garantieren, und sie kann auch – dar­über wurde überhaupt nicht gesprochen – die Sicherheit für den Patienten, die Identi­fikation, garantieren. Das ist die Grundlage für den Elektronischen Gesundheitsakt. Ich war gerade in Deutschland bei Gesundheitsminister Spahn. Dort beneiden uns alle für unsere Digitalisierungsprojekte, egal, ob es die e-Medikation, die e-card oder Elga ist. Wir sind Vorbild für alle anderen Staaten, was diese Themen betrifft. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was den Vorwurf, das Foto auf der e-card rechnet sich nicht, betrifft: Meine Damen und Herren, in diesen 32,5 Millionen Euro ist auch die e-card-Ausrollung generell beinhaltet. Alle fünf Jahre muss die e-card aus Sicherheitsgründen neu ausgerollt werden. Das heißt, das Foto auf der e-card kostet nicht die genannten 32,5 Millionen Euro. Bitte bleiben Sie bei den Tatsachen und stellen Sie nicht solche Fantasie­konstrukte in den Raum! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ab dem 1. Jänner 2020 sind alle neu ausgegebenen e-cards mit Foto zu versehen, bis Ende 2023 wird der Umtausch abgeschlossen sein. Das heißt, das verpflichtende Foto auf der e-card stellt für mich einen weiteren Modernisierungsprozess für das öster­reichische Gesundheitswesen dar. Das Foto auf der e-card ist eine wichtige Maß­nahme, nicht nur – das habe ich schon gesagt – gegen missbräuchliche und unberech­tigte Inanspruchnahme. Es geht dabei nicht um die Anzahl der gestohlenen e-cards, es geht um die Weitergabe und Nutzung durch mehrere Personen. Dem galt es einen Riegel vorzuschieben, und das wird nun eben durch das Foto auf der e-card verun­möglicht.

Das Foto auf der e-card ist gleichermaßen eine Erleichterung für die Ärzte – auch das ist, bitte, zu bedenken! –, die in Zukunft keinen zusätzlichen Ausweis – und auch das ist oft eine Falschinformation – zur e-card verlangen müssen, um sich der Identität der Patienten zu versichern.

Rund 80 Prozent aller Karteninhaber bekommen automatisch eine neue e-card mit Foto, ohne etwas tun zu müssen. Von nur rund 1,5 Millionen Personen ist kein Lichtbild in den Registern vorhanden. Durch Heranziehung des Zentralen Fremdenregisters für die Beschaffung von Lichtbildern kann diese Zahl natürlich auch entsprechend reduziert werden.

Für die Registrierung der Fotos bei den SV-Dienststellen und bei den Landes­polizei­direktionen ist ein Betrag von 13 Millionen Euro vorgesehen. Vergangenes Jahr wurde noch von 18 Millionen Euro gesprochen, das heißt: Auch wir haben es geschafft, effi­zienter vorzugehen, und konnten 5 Millionen Euro einsparen – das muss man dazusa­gen. (Beifall bei der FPÖ.)

Einsparungen ergeben sich auch aus der Anbindung des Fremdenregisters. Insbe­son­dere für Fremde aus Drittstaaten sollen Lichtbilder, die vorhanden sind, entsprechend verwendet werden.

Die Differenz zur Darstellung der Ergebnishaushalte der WFA, die immer diskutiert wird, ergibt sich vor allem daraus, dass im Ergebnishaushalt der Sozialversicherung noch ein Kostenersatz von 7,5 Millionen Euro seitens des Finanzministers zu berück­sichtigen ist.

Durch eine zusätzliche Fotoregistrierungsschiene soll als Alternative für österreichische Staatsbürger, von denen bis dato kein Lichtbild vorhanden ist, eine einfache Mög­lichkeit zur Beibringung geschaffen werden. Die Beibringung von Lichtbildern für die Verwendung auf der e-card wird bei allen Landesstellen der Sozialversicherungsträger möglich sein, und der Hauptverband kann ergänzend auch Vereinbarungen mit den Gemeinden abschließen. Für Nicht-Österreicher werden diese alternativen Registrie­rungen bei den Landespolizeidirektionen vorzunehmen sein – auch das aus Identitäts­feststellungsgründen.

Ausnahmen von der Verpflichtung sollen neben schwerwiegenden, insbesondere ge­sundheitlichen Gründen auch für die Altersgruppe ab 70 möglich sein. Die Verordnung wird darüber hinaus festlegen, dass Personen ab der Pflegestufe 4 ebenfalls ausge­nommen sind. Selbstverständlich steht es aber den über 70-Jährigen auch zu, die e-card freiwillig mit einem Lichtbild versehen zu lassen.

Meine Damen und Herren, mein Fazit zur Frage, was der Mehrwert der e-card ist, lautet: Es sind einerseits die Sicherheit gegen Missbrauch und andererseits die Sicher­heit für den Elektronischen Gesundheitsakt sowie die Identifikation des Patienten bei den Ärzten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.25

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.