13.52

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Wir wechseln das Thema und kommen in den Bereich der Zeit­arbeitnehmerInnen. Das Image dieser Branche war in Österreich nicht immer das beste. Die Sozialpartner haben sich gefragt, was es braucht, um zum einen das Image der Branche zu verbessern, aber zum anderen auch die Arbeitsbedingungen für die Menschen in dieser Branche nachhaltig zu verbessern. Eines der wesentlichen Instru­mente dafür ist die Weiterbildung, und darum hat eine Sozialpartnereinigung dazu geführt, dass es einen Sozial- und Weiterbildungsfonds gibt, den Zeitarbeitneh­merIn­nen nützen können, wenn ihr Überlassungsverhältnis beendet ist.

Ich glaube, beide Seiten konnten sehr stolz sein, diese Sozialpartnereinigung erreicht zu haben, und wir sehen auch, dass das Instrument dieser Weiterbildung und -qualifi­zierung sehr, sehr gut angenommen wird, denn trotz Hochkonjunktur – das heißt, die Wirtschaft brummt, viele Unternehmen beschäftigen ihre ZeitarbeitnehmerInnen natür­lich über einen längeren Zeitraum – wird dieses Instrument immer stärker nachgefragt.

Jetzt kommt diese Kritik von den Regierungsparteien im Ausschuss: Na, was wollt ihr? Wenn wir ein Gesetz machen, wollt ihr eine Sozialpartnereinigung, wenn es über die Sozialpartner läuft, wollt ihr ein Gesetz! – Wir wollen eine stringente Vorgangsweise. Das, was ihr macht, ist: Wenn es zum Vorteil der ArbeitnehmerInnen ist, gebt ihr das den Sozialpartnern und sagt: Macht!, blockiert aber im Hintergrund, wie wir wissen, vieles; und wenn es zum Vorteil der Wirtschaft ist, dann können wir gar nicht so schnell schauen, wie das Gesetz im Haus liegt.

Genau so ist es in diesem Fall: Wieder ohne Begutachtung und wider den Willen des Sozialpartners wird hier ein Gesetz beschlossen, mit dem die Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds gesenkt werden, obwohl in Ihrem Haus, Frau Ministerin, eine Studie zu diesem Fonds liegt, die wir noch nicht kennen. Das heißt, ohne datenbasierte Analyse wird da wieder einseitig etwas gemacht.

Von wem ich wirklich enttäuscht bin, ist Frau Abgeordnete Graf, denn sie ist eine der SozialpartnerInnen. Sie haben in Ihrer Verantwortung als Sozialpartnerin diesen Fonds verhandelt, und Sie wissen, dass dieser Fonds ja nur ein Teil der Einigung war und dass ein weiterer Teil eine Stiftung gewesen wäre. Jetzt diesem Gesetzentwurf zuzu­stimmen, dafür zu sorgen, dass entgegen dem Willen der Sozialpartnerschaft das hier in diesem Haus so beschlossen wird, ist ein massiver Bruch sozialpartnerschaftlicher Kultur und Tradition. (Abg. Haubner: Die gibt es eh nicht mehr!) Das ist das, was in diesem Haus heute wieder passiert. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben einen weiteren Dissens, weitere Bruchlinien: Kollege Gerald Loacker möchte auch, dass es Weiterbildung gibt, aber sein Vorschlag ist folgender: Ich habe meinen persönlichen Rucksack, das heißt, ich zahle persönlich immer auf mein Konto ein. – Weißt du, was der Unterschied zu unserer Position ist? – Dieser Fonds bietet eine einmalige Chance, da geht es nämlich um das, was uns in der Sozialdemokratie wichtig ist: Chancengleichheit. Es gibt Menschen, die haben einfach schlechtere Start­voraussetzungen im Leben; nicht jeder hat die Möglichkeit gehabt, eine vernünftige Ausbildung zu machen.

Dieser Fonds ermöglicht es, Abschlüsse nachzuholen, und zwar nicht abhängig davon, was jemand auf dem Konto hat, sondern unabhängig davon. (Beifall bei der SPÖ.) Es geht uns darum, dass Menschen, die wollen, diese anstrengende Möglichkeit zur Weiterentwicklung haben, unabhängig davon, wo sie gesellschaftlich hingestellt worden sind. Diese Möglichkeit sollte es für alle geben. Dass die FPÖ mit so etwas wie Chancengleichheit und fairen Chancen im Leben überhaupt nichts anfangen kann, zeigt die Presseaussendung des Kollegen Ragger, der gleich einmal die Aufhebung des Fonds möchte.

Um zum Schluss etwas Versöhnliches zu sagen – Kollege Wöginger ist leider nicht im Haus –: Natürlich unterstützen wir Kollegen Wöginger - - (Abgeordnete der ÖVP weisen auf Abg. Wöginger, der sich neben der Regierungsbank mit Präsident Sobotka unterhält.) – Ah, dort steht er! Natürlich unterstützen wir Kollegen Wöginger in seiner Forderung. Da du ja hier immer wieder bewiesen hast, wie durchsetzungsstark du bist, gehe ich davon aus, dass du unserem Abänderungsantrag zustimmen wirst. Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 535/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Die Ziffern 1 bis 3 lauten wie folgt:

„1. In § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte darf nicht mehr als 10% der Belegschaft betragen. Lehrlinge werden dabei nicht in die Anzahl der Beschäftigten eingerechnet.“

2. In § 10 wird folgender Abs. 7 eingefügt:

„(7) Die überlassene Arbeitskraft hat nach 18 Monaten bei ein und demselben Be­schäftiger auf eigenen Wunsch den Anspruch auf eine Übernahme in die Stamm­belegschaft.“

3. Die bisherige Z 1 entfällt.“

2. Die bisherige Z 2 erhält die Bezeichnung Z 4 lautet wie folgt:

„4.In § 23 wird folgender Abs. 24 angefügt:

„(24) Die §§ 5 Abs. 3 und 10 Abs. 7 treten mit 1. Juli 2019 in Kraft.““

*****

Das heißt, wir würden das, was ihr gefordert habt, schaffen, nämlich dass Menschen die Möglichkeit haben, nach 18 Monaten fix in ein Beschäftigungsverhältnis über­nom­men zu werden. Wir unterstützen euch bei dieser Forderung. Wir erwarten uns aber auch, dass ihr nicht nur eine Forderung aufstellt, sondern dass ihr am Ende des Tages auch dazu steht und hier mit uns diesen Beschluss fasst. (Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Beifall bei der SPÖ.)

13.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Vogl

Genossinnen und Genossen

zum Gesetzesentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 535/A der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Überlassung von Arbeitskräften geregelt wird (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz - AÜG) BGBl. Nr. 196/1988, geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Die Ziffern 1 bis 3 lauten wie folgt:

„1. In § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte darf nicht mehr als 10% der Belegschaft betragen. Lehrlinge werden dabei nicht in die Anzahl der Beschäftigten eingerechnet.“

2. In § 10 wird folgender Abs. 7 eingefügt:

„(7) Die überlassene Arbeitskraft hat nach 18 Monaten bei  ein und demselben Beschäftiger auf eigenen Wunsch den Anspruch auf eine Übernahme in die Stamm­belegschaft.“

3. Die bisherige Z 1 entfällt.“

2. Die bisherige Z 2 erhält die Bezeichnung Z 4 lautet wie folgt:

„4.In § 23 wird folgender Abs. 24 angefügt:

„(24) Die §§ 5 Abs. 3 und 10 Abs. 7 treten mit 1. Juli 2019 in Kraft.““

Begründung

Die Arbeitskräfteüberlassung sollte eigentlich der Abdeckung von Auftragsspitzen die­nen. Allerdings entwickelt sich diese immer mehr zu einem Geschäft gegen die Inter­essen der ArbeitnehmerInnen. Angesichts der Entwicklung, dass bestimmte Branchen immer mehr auf überlassene ArbeitnehmerInnen ausweichen, soll das Verhältnis zwi­schen StammarbeitnehmerInnen und überlassenen ArbeitnerhmerInnen festgelegt wer­den.

Zusätzlich soll das Recht der ArbeitnehmerInnen geschaffen werden, nach 18-mona­tiger durchgehender Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber in die Stamm­beleg­schaft übernommen zu werden.

Die Absenkung des Beitragssatzes zum Sozial- und Weiterbildungsfonds soll entfallen, da die 2016 vereinbarte Arbeitsstiftung für ZeitarbeitnehmerInnen ohne aufrechtes Dienstverhältnis den Zugang zu Aus- und Weiterbildungen gewährleisten sollte. Diese Stiftung hätte den Zweck des Sozial- und Weiterbildungsfonds, sowie des § 22 c AÜG verstärkt und untermauert. Denn die wichtigste Aufgabe des SWF wäre es, aktuelle und ehemalige ZeitarbeiterInnen zu qualifizieren und etwaige drohende Arbeitslosigkeit abzuwehren. Dafür sollten diese Beiträge verwendet und daher nicht abgesenkt werden.

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ragger; er ist aber nicht da. (Ruf bei der SPÖ: Ist ihm nicht wichtig!)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.