14.43
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Um mit dem Positiven zu beginnen: Die Lösung mit dem halben Karfreitag, bei dem die zweite Hälfte nicht um 12 Uhr beginnt, sondern um 14 Uhr, ist vom Tisch. Das kann man jetzt einmal loben. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Leichtfried: Ja, aber dafür ist er höchstpersönlich!)
Das war es dann aber auch schon mit dem Lob, denn was wir jetzt bekommen, das wird noch lustige Blüten treiben. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Firma mit 200 Mitarbeitern: Da müssen Sie 200 persönliche Feiertage verwalten; aber das sind ja im nächsten Jahr 200 andere persönliche Feiertage, weil man ja nicht gezwungen ist, jedes Jahr den gleichen Tag zu nehmen. (Abg. Stefan: ... Urlaubstage verwalten! – Abg. Mölzer: Urlaubstage muss man aber auch verwalten!) Wenn Sie 5 000 Mitarbeiter haben, dann werden 5 000 Mitarbeiter unterschiedliche persönliche Feiertage haben. (Zwischenruf des Abg. Stefan.) Und Sie sollten das schon erfassen, wenn nämlich Ihr Mitarbeiter 14 Tage auf Urlaub geht und dann ausnahmsweise hereinkommen muss, dann sollte schon klar sein, ob dieser eine Tag von den 14 Tagen, an dem er hereinkommt, ein solcher persönlicher Feiertag war oder nicht. (Abg. Rosenkranz: ... vorher anmelden!) – Ja, das muss er vorher deklarieren, eben, darum muss das geklärt sein. (Zwischenruf des Abg. Stefan.)
Dieses Gesetz ist wieder diskriminierend, denn jetzt sind kollektivvertragliche Regelungen, die Feiertage für Angehörige protestantischer Religionsgemeinschaften und die Altkatholiken vorsehen, verboten, aber wenn ein Kollektivvertrag beispielsweise einen Feiertag für die Muslime oder einen für Angehörige der jüdischen Glaubensgemeinschaft geregelt hätte, dann wäre das noch zulässig; auch wenn er einen nur für die Katholiken regeln würde, wäre das zulässig. (Ruf bei der ÖVP: Haben wir nicht! – Abg. Rosenkranz: Gibt es aber nicht!) Sie haben es also auch da wieder nicht sauber erwischt.
Was Sie sauber erwischt haben – und das ist das Politmarketing dieser Regierung; geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, Marketing ist dieser Regierung das Wichtigste (Zwischenruf bei der ÖVP) –: Der Marketingname (mit beiden Händen Anführungszeichen andeutend) „persönlicher Feiertag“ schafft sogar den Eingang ins Gesetz; dieses Wording steht jetzt im Gesetz. – Das haben Sie sauber hinbekommen!
Und noch etwas haben Sie gemacht – auch das sind wir speziell vom schwarzen Sektor mit türkisem Anstrich gewohnt –: Die Beamten sind wieder von allem ausgenommen. Es gibt nämlich seit 1963 die Regelung, dass Bundesbeamte am Karfreitagnachmittag frei haben, und das bleibt natürlich so. Es gibt keine Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der Privatwirtschaft und jenen im öffentlichen Dienst. Die Schwarzen schauen schon, dass ihre Partie das Richtige bekommt und die Privilegien behalten darf; und das Ministerium von Strache setzt brav das um, was die Schwarzen gerne hätten.
Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gleiches Recht für alle am Karfreitag“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, jenen Ministerratsbeschluss aufzuheben, auf dessen Basis den Bundesbeamten seit 1963 der Karfreitagnachmittag arbeitsfrei gegeben wird.“
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Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wöginger: Das ist eine sozialpartnerschaftliche Einigung! – Abg. Loacker – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Das war aber die ... Karfreitag auch! – Abg. Rosenkranz: Er ist halt diskriminierend! Das haben nicht wir entschieden!)
14.46
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Gleiches Recht für alle am Karfreitag
eingebracht im Zuge der Debatte in der 63. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 606/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Landarbeitsgesetz 1984, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (500 d.B.) – TOP 7
Ein Ministerratsbeschluss macht den Karfreitag für Österreichs Beamte schon seit dem Jahr 1963 zum Beinahe-Feiertag. Seither dürfen Bundesbedienstete – unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis – an diesem Tag bereits zu Mittag nach Hause gehen. Wenn nun die Karfreitagsregelung neu getroffen wird, ist es sinnvoll, für alle unselbständig Erwerbstätigen dieselben Regeln gelten zu lassen – egal ob das Arbeitsverhältnis öffentlich ist oder nicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, jenen Ministerratsbeschluss aufzuheben, auf dessen Basis den Bundesbeamten seit 1963 der Karfreitagnachmittag arbeitsfrei gegeben wird.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.