20.47

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Kollegen! Wir sprechen heute über den Papamonat: Erwerbstätige Väter haben seit dem 1. März 2017 die Möglichkeit, direkt nach der Geburt ihres Kindes im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber den sogenannten Papamonat in Anspruch zu nehmen.

Für diesen Familienzeitbonus gibt es zurzeit 700 Euro, und dieser wird auch angenom­men. Dieser Familienzeitbonus wird auf ein allfällig später vom Vater bezogenes Kin­derbetreuungsgeld angerechnet, wobei sich in diesem Fall der Betrag des Kinder­be­treuungsgeldes verringert, nicht aber die Bezugsdauer.

Es ist heute schon mehrmals angesprochen worden, ja, der Papamonat ist eine Be­reicherung für Väter. Unser Vizekanzler ist heute auch schon mehrmals zitiert worden, H.-C. Strache hat immer davon gesprochen, dass es für ihn ein familienpolitischer Gewinn war, in den Papamonat zu gehen. Auch mein Schwiegersohn hat es sehr genossen, diesen Monat mit meinem Enkel zu verbringen, die junge Familie ist damit noch mehr zusammengewachsen.

Der Papamonat ist ein Beitrag für Vereinbarung von Familie und Beruf, und deshalb wer­den auch die drei Ministerinnen für Soziales, Familie und Wirtschaft ressortüber­greifend ein Modell erarbeiten, mit dem geprüft wird, wie es möglich ist, die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu berücksichtigen, weil es oft für Klein- und Mittelbetriebe schwierig ist, dementsprechende Angebote zu schaffen. Unsere Rich­tung ist aber klar, wir wollen eine größere Väterbeteiligung.

Nun aber zum Antrag der Frau Abgeordneten Vogtenhuber: Herr Kollege Rossmann, ich glaube, Sie haben den Antrag nicht wirklich durchgelesen. Ich habe jetzt bei Ihrer Rede aufgepasst, Sie haben sich absolut nicht auf diesen Antrag bezogen, Sie haben allgemein gesprochen, aber Sie haben nicht gewusst, warum wir diesen Antrag ablehnen und nicht befürworten. Wir machen das aus mehreren Gründen, und deshalb werden wir auch den anderen Antrag ablehnen.

Stichwort Beschäftigungsverbot: Herr Rossmann, vielleicht ist es Ihnen bekannt, es gibt für Mütter bis acht Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot, bei Früh-, Mehrlings- und Kaiserschnittgeburten sogar bis zu zwölf Wochen nach der Geburt. Das heißt, wenn der Vater in den Papamonat geht und sofort in Väterkarenz gehen möchte, geht das nicht, weil noch ein Beschäftigungsverbot der Mutter vorliegt. Der Vater kann da nicht sofort in Väterkarenz gehen, das ist einfach unmöglich. Deswegen habe ich auch diesen Antrag abgelehnt. (Abg. Rossmann: Der Antrag hätte eine Klarstellung gebracht!) Des Weiteren glaube ich auch nicht, dass es sehr viele Väter betrifft. Ich glaube eher, es werden wenige Einzelfälle sein. Deshalb glaube ich, dass es nicht gescheit ist, diesen Antrag jetzt zu befürworten.

Der eigentliche Grund für meine Ablehnung aber ist, dass ich die Notwendigkeit für die­se Gesetzesänderung einfach nicht sehe und sie auch nicht gebraucht wird. Ich glau­be, wir haben eine sehr gute Regelung, und sie wird mit der Besserstellung im Papa­monat für die Familien in Österreich noch besser. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.51

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.