9.34

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufregung der SPÖ zeigt wieder einmal (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), dass wir auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Ich verstehe das auch ganz gut, denn ich könnte einer Mindestpensionistin in Wien, die wahrscheinlich noch SPÖ-Mitglied ist, auch nicht erklären, dass sie letzten Endes pro Monat gleich viel Geld zur Verfügung hat wie ein Asylberechtigter, der neben ihr einzieht. Das versteht kein Mensch in Österreich, meine Damen und Herren, und auch die Mitglieder der Sozialdemokratie nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn Sie gerne ein anderes Beispiel hätten: Ein Mitarbeiter der MA 48, der in Wien mit der Müllabfuhr mitfährt, verdient vielleicht, wenn es gut geht, gut 2 000 Euro brutto; und eine Familie mit drei Kindern bezieht in der Mindestsicherung 2 600 Euro pro Monat, 14 Mal im Jahr. Das versteht niemand, meine Damen und Herren! Wir bereinigen diese Missstände mit diesem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Sozialhilfe bedeutet, meine Damen und Herren, dass wir jenen helfen, die diese Hilfe brauchen, die sich selbst helfen möchten, aber nicht können. Wir können aber jenen Menschen, die sich selbst helfen könnten, aber nicht wollen, auf Dauer keine Unter­stützung geben. Das ist ein Leitsatz in der Sozialhilfe, meine Damen und Herren! (Bei­fall bei ÖVP und FPÖ.)

Die ehemalige Arbeiterpartei SPÖ verkauft jetzt die arbeitenden Menschen regelrecht (Abg. Belakowitsch: Sind ja keine Arbeiter mehr!), weil man sagt: Na, es ist eh wurscht, ob du etwas arbeitest oder nicht, wichtig ist, dass du im Monat genug Geld kriegst! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Da wird zugesehen, wenn die anderen in der Früh aufstehen und in die Arbeit gehen, und am Ende hat der, der nicht arbeiten geht, mehr Geld als der, der in die Hacken geht. Meine Damen und Herren, da hört es sich mit der Logik der Sozialdemokratie auf! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Weil auch sehr viel an Unwahrheiten zu diesem Thema verbreitet wird, ein Beispiel, das mehr sagt als tausend Worte (Zwischenruf bei der SPÖ): Eine fünfköpfige Familie, also Eltern mit drei Kindern, wird in Zukunft in Österreich 1 600 Euro netto an Sozialleistung bekommen. Das haben wir vorgesehen, mit Maximalbeträgen, das ist richtig, und es benötigt auch manchen Spielraum, sonst können wir kein Grund­satzgesetz für alle neun Bundesländer verabschieden. 1 600 Euro netto pro Monat! (Abg. Heinisch-Hosek: Wie setzt sich das zusammen? Erklären Sie uns das!) Dazu kommen 600 Euro Familienbeihilfe. Eine fünfköpfige Familie hat ein Einkommen von 2 200 Euro netto pro Monat zur Verfügung. (Abg. Heinisch-Hosek: Was für eine Rech­nung ist denn das?) Jetzt frage ich Sie, meine Damen und Herren, was an dieser Maßnahme unsozial sein soll. Ich verstehe das nicht, und auch die Menschen ver­stehen es nicht. (Abg. Heinisch-Hosek: Rechnen Sie’s uns vor!) Es ist weltweit wahr­scheinlich die höchste Sozialleistung, die wir da geben, aber wir müssen sie refor­mieren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wirklich ärgerlich ist (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), dass man anscheinend derzeit, wenn die Roten in Opposition sind, in Österreich keine sachliche Diskussion mehr führen kann. Wenn man drei Kinder hat, stehen für diese drei Kinder 1 000 Euro pro Monat zur Verfügung, und es steht im Gesetz, dass es zu gleichen Teilen auf minderjährige Personen aufzuteilen ist. Ich habe zumindest in der Volks­schule noch gelernt: Wenn man 1 000 Euro durch drei dividiert, dann ergibt das 333 Euro pro Monat (Zwischenruf bei der SPÖ) und nicht 44 Euro. Es sind 333 Euro, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Nennen Sie mir einen Kollektivvertrag, eine Gehaltstabelle, in der unterschieden wird, wie viele Kinder man hat! (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Ja, legen Sie ihn her! Ich glaube, es gibt noch einen Kollektivvertrag im Bankenbereich, bei dem man 50 Euro fürs Kind bekommt; ansonsten gibt es das nicht. Es ist egal, wo man arbeitet, man bekommt einen Gehalt, der ist in den Lohn- und Gehaltstabellen abgesichert, und die Sozialpartner verhandeln ihn, aber es ist egal, ob man ein Kind hat, drei Kinder hat, fünf Kinder hat, sieben Kinder hat; darauf wird in den Kollek­tivverträgen keine Rücksicht genommen. Daher ist es notwendig, hier diese Beschrän­kung einzuführen, weil wir Gerechtigkeit hinsichtlich Einkommen der arbeitenden Bevölkerung und Sozialleistungen herstellen wollen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es muss ein Anreizsystem geschaffen werden, damit die Menschen zurück in die Arbeitswelt kommen. Wir haben einen Fachkräftemangel – jeder Betrieb sucht Fach­kräfte –, und es gibt mehr Mindestsicherungsbezieher, als das Burgenland Einwohner hat. Da stimmt im System etwas nicht, meine Damen und Herren! Daher gehen wir dieses Sozialhilfe-Grundsatzgesetz an. (Zwischenruf des Abg. Knes.)

Abschließend: Die Bundeshauptstadt müsste dieser Regierung zu Dank verpflichtet sein. Warum? – Weil der Sozialtourismus damit beendet wird. Wenn bei mir daheim im Innviertel ein Asylwerber einen positiven Bescheid bekommen hat, dann ist er in den Zug gestiegen und nach Wien gefahren. Warum? – Weil er dort die höchste Sozial­leistung bekommt (Zwischenruf der Abg. Lueger), und natürlich fährt man dann dort­hin, wo man das meiste Geld bekommt! Das beenden wir, meine Damen und Herren, mit diesem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Schlusssatz: „Wien, Wien, nur du allein“, das spielt es nicht. (Abg. Schieder: ... Redezeit, Herr Präsident! – Abg. Heinisch-Hosek: Redezeit ist aus!) Das gilt auch für die Bundeshauptstadt Wien. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit dieses Gesetz auch im Bundesland Wien (Abg. Heinisch-Hosek: Redezeit!) um­gesetzt und vollzogen wird – wenn notwendig, werden wir es beim Finanzausgleich sanktionieren. So geht es nicht, meine Damen und Herren! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und Beifall bei der FPÖ.)

9.40

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Mitglieder des außenpolitischen Aus­schusses des Deutschen Bundestages herzlich willkommen heißen. Herzlich willkom­men! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Rendi-Wagner. – Bitte.