13.06

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Ich bringe anstelle meiner Kolle­gin Holzinger jetzt den Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch durch Einleiten von Gesprächen mit den Jugendschutzreferentinnen und Jugendschutzreferenten der Bundesländer“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, mit den Landesjugendschutzreferentinnen und -referenten umgehend in Gespräche einzutreten, um einen umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch – besonders in Raucherbereichen – zu erwirken.“

*****

Das ist nichts anderes als das, was die Regierung selbst machen wollte. Vielleicht stimmen Sie irgendwann einmal dem zu, was Sie selbst machen wollten. – Danke. (Beifall bei JETZT. – Abg. Belakowitsch: Mein Gott! – Abg. Rosenkranz: Brauchen wir nicht, wir machen es einfach selbst!)

13.06

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch durch Einleiten von Gesprächen mit den Jugendschutzreferentinnen und Jugendschutzreferenten der Bundesländer,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Gesund­heitsausschusses über den Antrag 610/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch (537 d.B.)

Im Zuge der Diskussion über den Nichtraucherschutz in der Gastronomie hatte die Bundesregierung Anfang 2018 angekündigt, für Jugendliche ein Betretungsverbot von Raucherräumen in der Gastronomie einführen zu wollen.

Dieser Ankündigung sind leider keine Taten gefolgt. Der ursprünglich geplante Schutz von Jugendlichen vor Passivrauch in der Gastronomie wurde – wahrscheinlich auf Zuruf der Wirtschaft – still und leise gestrichen bzw. den Ländern überantwortet.

Zum Fehlen des Schutzes der Jugendlichen kommt hinzu, dass immer wieder fälsch­licherweise behauptet wird, es würde diesen Schutz geben. So meinte etwa der ÖVP-Abgeordnete Obernosterer in der Nationalratssitzung vom 11.12.2018: „Unter 18-Jährige dürfen in keinen Raucherbereich mehr hineingehen", was ebenso falsch ist, wie die Aussage von ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer in einer ORF-Diskus­sionssendung (Runder Tisch, 8.10.2018), wo er meinte, dass sich Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr in Räumlichkeiten aufhalten dürfen, in denen geraucht wird.

Die Regierung und Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen erwecken mit solchen Behauptungen den Eindruck, sie hätten den Jugendschutz revolutioniert. Dabei wäre das Betretungsverbot nicht mehr als eine leichte Verbesserung des Status Quo. Zudem könnte es einige Wirte dazu bewegen, generell auf rauchfrei umzustellen.

Kinder und Jugendliche haben, egal ob als Gäste oder als Lehrlinge, nichts in verqualmten Räumen verloren und müssen hier den höchstmöglichen Schutz erfahren. Weil in der Gastronomie jegliche Schutzbestimmungen fehlen, sind selbst Kleinkinder zum Passivrauchen verurteilt.

Die Fachstelle für Suchtprävention der Steirischen GKK (VIVID) hat im April 2018 eine umfangreiche „Gesundheitsfolgen-Abschätzung zur Änderung des NichtraucherIn­nen­schutzes in der Gastronomie mit erweitertem Jugendschutz" publiziert. Diese Studie kommt zu eindeutigen Ergebnissen, was die Gefährdung von Kindern und Jugend­lichen durch Passivrauch in der Gastronomie betrifft.

In den Handlungsempfehlungen der Studie wird weiter klar ausgeführt:

„Die bundesweite Anhebung des Mindestalters fürs Rauchen auf 18 Jahre kann seine volle Wirkung nur dann entfalten, wenn sie einerseits mit einem bundesweiten Abga­beverbot (...) von Tabakwaren und verwandten Erzeugnissen einhergeht und sich das Rauchverbot für Kinder und Jugendliche andererseits bundesweit einheitlich auf den öffentlichen und privaten Raum erstreckt. (...)

Was den besonderen Schutz für MitarbeiterInnen der Gastronomie unter 18 Jahren angeht, so bedarf es der Sicherstellung, dass die Jugendlichen nicht im RaucherIn­nenbereich arbeiten dürfen."

Diese Empfehlungen wurden gesetzgeberisch bislang nicht umgesetzt.

Obwohl es beim Rauchverbot im Auto möglich war, eine bundeseinheitliche Regelung im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz zu schaffen, wird nun seitens der Regierungsfraktionen argumentiert, dass eine Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch in gastronomischen Betrieben nicht möglich wäre. Im § 12 Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz wird unter anderem ein Rauchverbot für Räume, in denen Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden, sowie in Räumen, in denen Vereine Veranstaltungen, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, abhalten, festgeschrieben.

Zum Rauchverbot in privaten Verkehrsmitteln heißt es in § 12 (4) leg cit: „Rauchverbot gilt auch für geschlossene öffentliche und private Verkehrsmittel zur entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung. Dies gilt auch in nicht der entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung dienenden Verkehrsmitteln, wenn sich im Fahr­zeug eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“

Da die Regierungsfraktionen der Auffassung sind, dass eine Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch in gastronomischen Betrieben durch ein Betre­tungsverbot nur über die Ländergesetzgebung möglich ist, sollte die Bundes­ministerin ehestmöglich in Gespräche mit den zuständigen LandesrätInnen treten, um ein solches Betretungsverbot schnellstmöglich herbeizuführen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, mit den Landesjugendschutzreferentinnen und -referenten umgehend in Gespräche einzutreten, um einen umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch – besonders in Raucherbereichen – zu erwirken.“

*****