13.53

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, ich kann in keiner Weise Ihre Stellungnahme, die Sie gerade abgegeben haben, nachvollziehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Ich möchte aber, ohne das weiter auszuführen, zum Tages­ordnungspunkt, den wir jetzt zu behandeln haben, zurückkommen.

Sehr geehrte Damen und Herren! In aller Munde ist, den Einsatz elektronischer Ver­wal­tungsmethoden und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Mit der Abänderung des Rezeptpflichtgesetzes wollen wir einen Schritt in genau diese Richtung machen. Im Gesundheitsbereich ist die Ausstellung, Einlösung und Verrechnung von Rezepten für Arzneimittel wesentlich, viele Menschen sind sehr häufig damit konfrontiert, natürlich insbesondere die Ärztinnen und Ärzte.

Worum geht es? – Es geht um die elektronische Gestaltung von Rezepten, es geht darum, Verwaltungsabläufe weitgehend ohne Papier, ohne schriftliche Unterlagen ab­zu­wickeln, es geht darum, die elektronische Signatur der Rezepte so zu gestalten, dass es zu keiner Erhöhung des Arbeitsaufwands der Verschreibenden, aber natürlich auch zu keinen zusätzlichen Kosten kommt. Mitentscheidend, sehr geehrte Damen und Herren, ist natürlich die Frage der Sicherheit.

Mit der nun vorgeschlagenen Änderung des Rezeptpflichtgesetzes wird dies alles er­reicht. Danke, Frau Bundesministerin, für die Initiative, und danke auch an alle Fraktio­nen, die Zustimmung zu dieser Änderung signalisiert haben. Damit erleichtern wir die Arbeit von Medizinerinnen und Medizinern und halten uns an die im Regierungs­programm verankerten Grundsätze: Wir reduzieren den Verwaltungsaufwand, wir opti­mieren praktische Prozesse und wir entlasten die betroffenen Berufsgruppen.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit den genannten Grundsätzen darf ich auch auf die Onlineplattform oesterreich.gv.at hinweisen. Damit können Bür­gerinnen und Bürger ab sofort zeit- und ortsunabhängig auf Desktops oder mobilen Geräten Informationen abrufen und Amtswege erledigen. Mit diesem App, dem soge­nannten digitalen Amt, ist das gesamte digitale Informationsangebot des Bundes un­ein­geschränkt erreichbar. Gemeinsam mit der digitalen Signatur können auch viele Amtswege erledigt werden, aktuell zum Beispiel die Beantragung einer Wahlkarte für die EU-Wahl im Mai, die Meldung einer neuen Wohnadresse, die Meldung der Geburt eines Kindes und vieles mehr – und das alles 24 Stunden am Tag.

Danke, Frau Digitalministerin Margarete Schramböck, damit hat Österreichs digitale Verwaltung ihre Spitzenstellung in der Welt gestärkt. (Beifall bei der ÖVP.) Also, sehr geehrte Damen und Herren, laden Sie sich das App auf oesterreich.gv.at herunter! Das ist ein Meilenstein in der österreichischen Verwaltung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.57

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.