13.57

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Ich muss schon sagen, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, wie Sie es schaffen, aus einer Änderung des Rezeptpflichtgesetzes über die Mindestsicherung eine Spaltung der österreichischen Gesellschaft zu konstru­ieren, ist wirklich erstaunlich, und es ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar, wo Sie da einen thematischen Zusammenhang finden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Kommen wir aber zum Thema: Wie mein Vorredner gesagt hat, schreitet in der öffent­lichen Verwaltung die Digitalisierung voran, und auch im Gesundheitswesen wollen wir uns dieser natürlich nicht verschließen. Bereits im Gesundheitstelematikgesetz 2012 wurde die Basis für die e-Medikation gelegt, und das aktuelle Rezeptpflichtgesetz sieht bereits die Möglichkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Arztes vor. Neu werden soll jetzt mit dieser Gesetzesänderung, dass innerhalb eines gesicherten Gesund­heitsnetzwerkes, das die Ärzte ja bereits jetzt verwenden, keine qualifizierte Signatur mehr für jede einzelne Verordnung, für jedes einzelne Rezept notwendig ist. Das führt in der Praxis für die Ärzte zu einer deutlichen Ablaufvereinfachung, ohne dass es dabei zu einer Sicherheitslücke kommt.

Generell, und das gilt für sehr viele der neuen technologischen Möglichkeiten und Ge­setze, sollten wir darauf achten, dass wir nicht nur den Qualitätsstandard immer weiter nach oben lizitieren, sondern dass wir auch überbordende Bürokratie verhindern. Unser Ziel muss es sein, Abläufe zu verbessern und mehr Sicherheit im System und mehr Effizienz zu schaffen, aber nicht, die Arbeit zu verunmöglichen.

Ein persönliches Anliegen möchte ich an dieser Stelle auch noch kundtun: Dort, wo bei den Akteuren im Gesundheitswesen für diese zusätzliche Sicherheit ein zusätzlicher Aufwand entsteht – das betrifft die Ärzte, aber auch die Apotheken –, sollte dieser zusätzliche Aufwand angemessen abgegolten werden. Das betrifft nicht nur das elektronische Rezept, das zu mehr Sicherheit in der Datenübertragung und Lesbarkeit und damit auch zu mehr Sicherheit für die Patienten führen wird, sondern auch zum Beispiel die Umsetzung der Fälschungssicherheitsrichtlinie, die jetzt gerade stattgefun­den hat, die einfach auch für die abgebenden Stellen einen deutlichen Mehraufwand bedeutet, der momentan noch nicht abgegolten wird. Denn nur, wenn alle Akteure des Gesundheitswesens und der Vertriebsschiene eine angemessene Aufwandsentschä­digung bekommen, kann man auch mit einer entsprechend breiten Unterstützung für die Umsetzung rechnen.

Erst damit kann ein rascher und erfolgreicher Übertritt in das digitale Zeitalter auch im Gesundheitswesen gewährleistet werden. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.00