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Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe den letzten Satz des Herrn Kollegen Wittmann nicht ganz verstanden. Hat jemand behauptet, dass es eine große Reform ist? (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) – Gut, dann habe ich da akustisch etwas nicht gehört.

Tatsache ist, dass damit schlicht und einfach im Einvernehmen mit dem Verwaltungs­gerichtshof eine Verbesserung bei den Ausschreibungen hergestellt werden soll, weil man in der Vergangenheit festgestellt hat, dass die Fristen, die es derzeit gibt, sehr knapp oder zu knapp sind. Bisher war es so: Wenn jemand ausschied, musste man innerhalb von einem Monat eine Neuausschreibung machen, und wenn man bereits gewusst hat, dass ein Richter aus dem Verwaltungsgerichtshof ausscheidet, konnte man erst drei Monate davor ausschreiben. Jetzt werden die Fristen davor auf sechs Mo­nate und danach auf drei Monate verlängert. Damit kann man viel flexibler aus­schreiben. Man kann auch Ausschreibungen zusammenfassen, was ja auch verschie­dene positive Effekte hat.

Es ist einfach eine sinnvolle Regelung, und soviel ich weiß, stimmen auch alle zu. Von einer großen Reform würde ich tatsächlich auch nicht reden, aber es ist doch immerhin gut, zu sehen, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Verwal­tungsgerichtshof in diesem Fall funktioniert und wir, wenn wir feststellen, dass es Änderungsbedarf gibt, diesen auch durchführen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

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