22.54

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zum Rechnungs­hofbericht „Inklusiver Unterricht: Was leistet Österreichs Schulsystem?“ Es geht dabei um Kompetenz, Finanzierung, aber auch um eine sehr sensible gesellschaftspolitische Materie: wie wir mit Menschen mit Behinderung in der Bildung umgehen.

Der Rechnungshof hat das Bildungsministerium, den Landesschulrat in Kärnten und in Tirol sowie das Amt der Landesregierung in Kärnten und in Tirol überprüft und hierbei den Schwerpunkt auf den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Beein­träch­tigung gelegt. Ziel war es, die Maßnahmen des Ministeriums zur Umsetzung der Behin­dertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zu überprüfen und zu hinterfragen.

Insgesamt hat der Rechnungshof 40 Empfehlungen ausgesprochen, davon sind 22 direkt an das Bildungsministerium gegangen. Unser Herr Bundesminister hat im Aus­schuss, in dem es eine durchaus angeregte Diskussion zur Inklusion gegeben hat, berichtet, dass sich elf Empfehlungen in Umsetzung befinden, sieben wurden bereits umgesetzt, vier Empfehlungen des Rechnungshofes wurden im Bildungsministerium noch nicht umgesetzt.

Österreich hat also vor zehn Jahren diese UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, und der Rechnungshof hat auch festgestellt, dass es, was die Umsetzung, das Tempo und die Durchlässigkeit betrifft, noch einige Mängel gegeben hat, und hat quasi den Auftrag gegeben, rascher umzusetzen.

Es hat damals im Jahr 2015 eine Richtlinie zur Entwicklung von inklusiven Modell­regionen ohne Sonderschulen gegeben, in der Steiermark, in Kärnten und in Tirol, aber lediglich die Pflichtschulen, Volksschulen und Neuen Mittelschulen waren befasst.

Insgesamt hätte das bis 2020 fertig sein sollen. Es hat ja jetzt in der neuen politischen Konstellation einen gewissen Strategiewechsel oder eine gewisse Neuausrichtung gegeben. Die Einhaltung des Zeitplans ist nicht erfolgt, und der Rechnungshof hat empfohlen, hier eine eigene Strategie zu entwickeln, was die Umsetzung betrifft, die eine Durchlässigkeit bis hin zu den Hochschulen und der Erwachsenenbildung be­inhalten sollte. Der Rechnungshof hat hier also eine qualitative Verbesserung gefor­dert.

Was wurde konkret bereits umgesetzt? – Es gibt drei Schwerpunkte den inklusiven Unterricht betreffend, zu denen es bereits Umsetzungen gegeben hat. Der Herr Bundesminister hat darüber berichtet und hat ganz klar ausgeführt, dass es eine Balance zwischen inklusivem Unterricht und Sonderschulen geben muss. Beide Systeme haben ihre Berechtigung, und hier geht es vor allem um das Kindeswohl, das immer im Mittelpunkt stehen muss. Es gibt aber auch Grenzen, und ich glaube, es ist ganz klar: so viel Inklusion wie möglich, aber keinen Zwang dazu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Was waren die drei konkreten Maßnahmen, die hier gesetzt wurden? – Das Bundes­ministerium hat österreichweit 109 Planstellen zur Verfügung gestellt, um ein bedarfs­gerechtes Angebot von pädagogischen Förderungen in bester Qualität zu ermöglichen. Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes, die Wahl des geeigneten Lehrplans sowie die Beratung der Eltern über den geeigneten Schulstandort werden zukünftig von Experten der Bildungsdirektion selbst wahrgenommen. Und der dritte Schwerpunkt ist, dass es seit heuer ein Bescheidverfahren auf Grundlage des Allge­meinen Verwaltungsverfahrensgesetzes gibt. Damit werden Treffsicherheit, Transpa­renz und Qualität der sonderpädagogischen Förderung erhöht, und auch die Daten­grundlage wird deutlich verbessert.

Zusammenfassend kann man sagen, dass dieser Rechnungshofbericht das Thema Inklusion durchaus kritisch beleuchtet hat, aber man auch absolut feststellen kann, dass sich die Dinge im Sinne unserer behinderten Menschen weiterentwickeln, die Ausbildung auch in der bestmöglichen Qualität erhalten sollten. Ich glaube, es liegt an uns allen, hier gemeinsam mit unserem Bundesminister die Inklusion weiterzuent­wickeln. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.59

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hochstetter-Lackner. – Bitte.