0.04

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und Zuseher vor den Fernsehgeräten! Ein Bundesgesetz über die Informationsfreiheit: Wir haben das in der letzten Legislatur­periode schon einmal diskutiert, wir sind damals auch sehr weit gekommen. Es ist dann an mehreren Dingen gescheitert.

Ich glaube, wenn wir so ein Informationsfreiheitsgesetz implementieren wollen, dann müssen wir alle erforderlichen Player in der Republik Österreich mitnehmen. Wir haben das schon einmal bei der Änderung der Verwaltungsgerichtsbarkeit geschafft, es gibt jetzt die Landesverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht. Wenn dieses neue Gesetz nicht zahnlos werden soll, dann müssen auch die Bundesländer dabei sein, dann muss auch der Rechnungshof dabei sein.

Ich freue mich auf jeden Fall, dass Sie ziemlich genau den Vorschlag vorgelegt haben, den wir schon vor zwei Jahren besprochen haben. Ich freue mich auch, wenn wir das im Verfassungsausschuss näher besprechen.

Ich hätte zum Entwurf gleich noch zwei Anmerkungen. Erstens: Der Artikel 22a B-VG, der in § 1 des Antrages erwähnt wird, ist mir nicht bekannt. Zweitens: Die Frist von einer Woche ist vielleicht auch ein bisschen kurz, Herr Kollege Noll. Auf jeden Fall werden wir aber darüber und auch über den Rest des Gesetzentwurfs sprechen. Ich freue mich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

0.06