10.22

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehapparaten! Ich bedanke mich zunächst ganz herzlich für die Gelegenheit, dass ich hier und heute diese Erklärung zur aktuellen Situation vor dem Hintergrund des Terroranschlages in Neuseeland abgeben darf. So wie Sie es sind, so wie ganz Öster­reich es ist und so wie die gesamte zivilisierte Welt es ist, so bin auch ich entsetzt und betroffen über diesen schrecklichen rechtsextremen Terroranschlag, der in Neuseeland stattgefunden hat.

Unsere Aufgabe ist es jetzt, da der Täter glücklicherweise verhaftet wurde, sein Umfeld und die Hintergründe dieser Bluttat genauestens aufzuarbeiten. Selbstverständlich nehmen wir als österreichische Sicherheitsbehörden dabei alle Hinweise im Zusam­menhang mit dem Attentäter und sämtliche Spuren sehr, sehr ernst, gerade, weil diese durch eine Reihe von europäischen Ländern führen. Auch wenn diese Spuren vielleicht gar nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Attentat stehen, kann doch jede Spur mögliche Hinweise zu Verstrickungen und Netzwerken liefern. Es kann aber genauso gut sein, dass dadurch umgekehrt entsprechende Befürchtungen entkräftet werden.

Die notwendige Klarheit können wir nur durch konsequente und durch systematische Ermittlungen erreichen, denn nichts, meine Damen und Herren, ist schlimmer als dif­fuse Ängste nach Attentaten wie diesem. Das ist ja auch eines der Ziele, das die Ter­roristen verfolgen: die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und diesen Zustand möglichst lange aufrechtzuerhalten.

Der Terror, meine Damen und Herren, trifft mitten in die Herzen der Menschen und hält sie ohnmächtig gefangen. Daher ist es mir ganz besonders wichtig, möglichst schnell Klarheit und Transparenz über alle Hintergründe dieser Schreckenstat zu erlangen.

Nach dem Terroranschlag in Neuseeland ist sehr, sehr schnell sehr viel über den Täter bekannt geworden – vor allem auch deshalb, weil es ja sein eigenes Bestreben gewe­sen war, sich selbst und seine Motive öffentlich bekannt zu machen. Er hat, ähnlich wie es der norwegische Terrorist Breivik gemacht hat, im Zusammenhang mit seiner Tat ein Pamphlet veröffentlicht, und darin hat er versucht, seine wirren und abstrusen Vor­stellungen wortreich darzulegen und damit eine Rechtfertigung für seine Taten zu lie­fern.

Der Attentäter hat darüber hinaus über sein Auftreten in den sozialen Medien Spuren hinterlassen, die auf seine zuletzt offenbar recht aktive Reisetätigkeit durch mehrere europäische Länder hinweisen. Aus seinem Social-Media-Auftritt ist rasch klar gewor­den, dass der Terrorist auch in Österreich gewesen sein dürfte. Ich darf Ihnen daher hier und heute einen Überblick darüber geben, was unsere Ermittlungsbehörden zu seinem Österreichbezug wissen. Gleichzeitig muss ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass es nicht möglich ist, auf alle vorliegenden Erkenntnisse bis ins Detail einzugehen. Sie wissen, dass es morgen einen entsprechenden Unterausschuss des Innenaus­schusses geben wird, der geheim tagt, und dass am Montag der Nationale Sicherheits­rat zusammentreten wird – auch dieser ist geheim –, und dort gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, auch weitere Details offenzulegen.

Der Titel des eigens für diese Bluttat verfassten Manifests, „The Great Replacement“, ist die wörtliche Übersetzung der Parole: der große Austausch. Das ist ein Slogan, wie er auch von der Identitären Bewegung Österreich seit mehreren Jahren in Kampagnen verwendet wird. Dieser Slogan geht auf den Titel eines Buches aus dem Jahr 2012 zurück, verfasst vom französischen Schriftsteller Renaud Camus. Seither wird dieser Begriff oder diese Parole von einwanderungskritischen Kreisen in verschiedensten Ländern eingesetzt; das betrifft nicht nur Europa, das betrifft auch die Vereinigten Staa­ten. Auf sichergestellten Waffen wurde diese Parole ebenfalls vorgefunden, und wei­ters fanden sich auf diesen Waffen die aufgemalte Jahreszahl der Zweiten Türkenbela­gerung Wiens, also das Datum 1683, sowie der Name Graf Ernst Rüdiger von Star­hemberg; er war der Wiener Stadtkommandant während der Zweiten Türkenbelage­rung.

Im genannten Manifest erwähnt der Terrorist auch, dass Österreich eines jener Länder sein könnte, in denen der sogenannte Aufstand beginnen könnte – was immer damit gemeint ist.

Was die Reisetätigkeit des späteren Attentäters betrifft, sei Folgendes vorausgeschickt: Die Tatsache, dass der Mann noch bis Ende letzten Jahres problemlos durch Europa reisen konnte, zeigt, dass er von den neuseeländischen Behörden nicht als Gefährder eingestuft war. Uns wurde von neuseeländischer Seite mitgeteilt, dass er bis zu seinen Wahnsinnstaten als unauffällig gegolten hat.

Nun zu seiner Reisetätigkeit durch Österreich: Der bisher bekannte Aufenthalt des spä­teren Terroristen in Österreich dauerte eine Woche, und zwar konkret vom 27. Novem­ber 2018 bis zum 4. Dezember 2018. Die Einreise nach Österreich, konkret nach Wien, erfolgte am 27.11.2018 per Zug aus Budapest. Davor hielt er sich insgesamt etwa zweieinhalb Wochen lang in Bulgarien, Rumänien und Ungarn auf. In Wien hat er ein Leihauto angemietet, und zwar vom 27. November bis zum 2. Dezember, und mit die­sem Fahrzeug hat er knapp über 2 000 Kilometer zurückgelegt. In dieser Phase dürfte auch sein Besuch in Deutschland stattgefunden haben, den er ebenfalls über Face­book dokumentiert hat. Die genaue Reiseroute wird derzeit anhand der vorhandenen Spuren rekonstruiert. Die Ausreise erfolgte am 4.12.2018 via Flughafen Wien-Schwe­chat nach Tallinn, Estland.

Die Behörden ermitteln derzeit, ob es in Österreich Kontakte zu extremistischen Perso­nen, Gruppierungen oder Netzwerken gegeben hat. Derzeit besteht lediglich der Nach­weis einer Spendenaktivität an die Identitäre Bewegung beziehungsweise an ihren Sprecher.

Dieser Zahlungsfluss ist bereits länger Gegenstand von finanzstrafrechtlichen Ermitt­lungen, und jetzt eben auch von strafprozessualen Ermittlungen. Diese Ermittlungen haben bereits zu gerichtlich angeordneten Maßnahmen geführt. Es hat eine Haus­durchsuchung stattgefunden, und die beschuldigte Person wurde bereits einvernom­men. Die weiteren Ermittlungsergebnisse werden abzuwarten sein.

Darüber hinaus wurde – wie ja gestern auch vonseiten der Regierungsspitze bereits angekündigt – umgehend veranlasst, ein Prüfungsverfahren durch die zuständigen Vereinsbehörden betreffend die Auflösung von Vereinen, die den Identitären zugeord­net werden, einzuleiten. Es handelt sich dabei um zwei Vereine in Graz und einen Ver­ein in Linz. Die Zuständigkeit liegt also bei den Landespolizeibehörden in der Steier­mark und in Oberösterreich. Überdies war der spätere Täter von Neuseeland im Jahr 2014 Mitglied einer Reisegruppe mit Ziel Nordkorea. An dieser Reise haben auch drei Österreicher teilgenommen. Auch da laufen aktuell Erkundigungen über den Hin­tergrund dieser Reise, um mögliche Kontakte genauer zu durchleuchten.

Zusammengefasst: Es gab eine finanzielle Unterstützung einer politischen Bewegung, deren Motiv und Umstände derzeit noch näher ermittelt werden. Es gab einen einwö­chigen Aufenthalt in Österreich Ende November, Anfang Dezember 2018, den der Täter selbst mit Fotos dokumentiert hat. Persönliche Kontakte zu extremistischen Per­sonen oder Organisationen sind nicht bekannt. Es gab Bezüge auf die österreichische Geschichte, sowohl im erwähnten Pamphlet als auch auf den Tatwaffen, und es wurde der Slogan The Great Replacement verwendet, der unter anderem eben auch von ei­ner in Österreich aktiven Bewegung eingesetzt wird. Die Verwendung derselben Parole lässt jedoch nicht automatisch darauf schließen, dass zwischen den Personen und Gruppen persönliche Kontakte bestanden haben oder bestehen.

Wir erwarten uns ergänzend zu den eigenen Ermittlungen natürlich auch entsprechen­de Ermittlungsergebnisse aus Neuseeland selbst, denn dort sind ja gerade die Einver­nahmen des Attentäters im Laufen.

In diesem Zusammenhang ist es mir sehr wichtig, zu betonen, dass Österreich bei Weitem nicht das einzige Land ist, auf das sich der Terrorist in seinen Motiven bezo­gen hat und das er auch bereist hat. Er kam, wie gesagt, über Bulgarien, Rumänien und Ungarn nach Österreich, und er ist nach Estland weitergereist. Bereits im Frühjahr und im Herbst 2016 hat er zwei Balkanreisen unternommen. Im Jahr 2017 soll er in Westeuropa unterwegs gewesen sein, und zwar konkret in Spanien, in Frankreich und in Portugal. Auch in Asien war er unterwegs, von Nordkorea haben wir schon gehört; eine weitere Destination, die er besucht hat, war Pakistan.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen versichern: Ich habe den kla­ren Auftrag gegeben, dass sämtliche Spuren und Zusammenhänge mit Österreichbe­zug in diesem Fall genauestens überprüft werden.

Über die heutige Erklärung hinaus – ich habe es schon erwähnt – wird es morgen eine Sitzung des Unterausschusses des Innenausschusses geben, und am Montag wird der Nationale Sicherheitsrat tagen. Der Direktor des BVT wird Sie dort aktuell über den letzten Stand informieren. Ich denke, dass wir darüber hinaus, wenn sich neue Er­kenntnisse ergeben, diese Informationsplattform auch weiter nutzen.

Dasselbe gilt selbstverständlich auch im Zusammenhang mit einem Netzwerk, das vor Kurzem unter dem Begriff Schattenarmee bekannt geworden ist. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von aktiven und ehemaligen Angehörigen der deutschen Bundeswehr, von Sicherheitsbehörden sowie privaten Sicherheitsunternehmungen. Der Attentäter von Neuseeland soll Medienberichte über diese Gruppierung gepostet und kommen­tiert und so einen inhaltlichen Konnex hergestellt haben. Auch diesbezüglich möchte ich Ihnen einen Überblick über alles geben, was unserem Nachrichtendienst bezie­hungsweise unseren Behörden hierzu bekannt ist.

2017 versteckte der deutsche Bundeswehrangehörige Franco A. eine Waffe in einer Toilette am Flughafen Schwechat. Beim späteren Zugriff auf diese Waffe – im von ös­terreichischen Beamten observierten Versteck – ist er festgenommen worden. Die Er­mittlungen haben dann gezeigt, dass dieser Offizier eine zweite Identität in Deutsch­land angenommen – diese zweite Identität war jene eines syrischen Asylwerbers – und sich in ein Flüchtlingsheim eingeschleust hat. Weitere Erkenntnisse weisen darauf hin, dass er Teil eines Netzwerks ist, das, wie gesagt, aus aktiven und ehemaligen Solda­ten der deutschen Bundeswehr sowie deutschen Sicherheitskräften gebildet wurde. Ob auch Österreicher involviert waren oder sind, ist Gegenstand von laufenden Ermitt­lungen.

Offizieller Auftritt dieser Vereinigung ist der deutsche Verein Uniter, dessen Gründer ein gewisser André S. alias Hannibal, ein Bundeswehroffizier beim Kommando Spe­zialkräfte, ist. Es ist bestätigt, dass die Kommunikation dieser Gruppe über einen Chat­kanal gelaufen ist, in dem sich offensichtlich geografisch organisierte Gruppen ausge­tauscht haben. Die Chatgruppen Süd und Nord sind bestätigt. Es wird vermutet, dass es auch die Gruppen Ost und West gegeben haben dürfte. Für Österreich soll eine ei­gene Chatgruppe vorhanden gewesen sein, die aber derzeit nicht verifiziert werden kann.

Zweck dieser Verbindung war die Vorbereitung auf einen Tag X, der zu politischen Un­ruhen und einem Systemsturz führen sollte. Im Zuge der Vereinsaktivitäten von Uniter wurden offensichtlich auch Schießtrainings veranstaltet. Es wird ermittelt, ob auch in Österreich solche Trainings stattgefunden haben.

Das Netzwerk steht im Verdacht, für diesen besagten Tag X Anschläge zur Destabili­sierung der öffentlichen Ordnung geplant zu haben. Auch sollen Todeslisten mit Na­men von Politikern und anderen bekannten Personen, die von den Aktivisten als Geg­ner definiert wurden, aufgelegt worden sein. Ebenso sollen Pläne zu deren Festset­zung und Liquidierung erstellt worden sein. Die bisher vorliegenden Informationen zu diesen Listen betreffen Personen in Deutschland, ein entsprechender Österreichbezug ist nicht bekannt.

Der Verein Uniter war von August 2017 bis März 2019 Mitglied der österreichischen Lazarus Union. Hinweise, dass die Vertreter der Lazarus Union in Machenschaften der Uniter in irgendeiner Form involviert gewesen wären, liegen nicht vor. Auch für das Uniter-Netzwerk gilt, dass die Sicherheitsbehörden in Österreich intensiv ermitteln und jedem Hinweis nachgehen, selbstverständlich in intensivem Kontakt mit den deutschen Behörden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Folgende Aspekte sind mir in dieser Debatte wichtig:

Erstens: Beide Fälle zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen dem österreichischen BVT und den internationalen Partnerdiensten eine hervorragende ist und dass das BVT seinen gesetzlichen Aufgaben in vollem Umfange nachkommt. In beiden Fällen konnten unsere Behörden – neben eigenen Ermittlungsergebnissen – wertvolle Infor­mationen von internationalen Partnerdiensten erhalten und auf dieser Basis wiederum weiter tätig werden.

Zweitens: Gerade der Anschlag von Neuseeland verdeutlicht die problematische Rolle von sozialen Medien im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten. Das Internet dient nicht nur der Radikalisierung, der Rekrutierung und der Aufstachelung zur Ge­walt, sondern es ist in diesem Fall auch für eine heroische Selbstinszenierung miss­braucht worden.

Ich denke, dass es umso wichtiger ist, dass es während des österreichischen Ratsvor­sitzes gelungen ist, einen wichtigen Fortschritt auf europäischer Ebene hinsichtlich terroristischer Onlineinhalte zu erzielen. Sie wissen, wovon ich spreche: Ich spreche von der Verpflichtung, terroristische Inhalte binnen einer Stunde aus dem Internet zu löschen beziehungsweise den entsprechenden Zugang zu diesen Inhalten zu sperren. Ich hoffe, dass die zurzeit noch existente Blockade des Europäischen Parlaments da bald gebrochen wird.

Ein dritter Aspekt ist mir wichtig: Es zeigt sich anhand der aktuellen Fälle – besonders im Zusammenhang mit dem deutschen Netzwerk –, wie wichtig es gewesen ist, dass wir im Rahmen des Sicherheitspakets im vergangenen Jahr hier in diesem Parlament Überwachungsmöglichkeiten für internetbasierte Kommunikation beschlossen haben. Damit haben wir eine wesentliche Lücke bei der Strafverfolgung geschlossen.

Bei begründetem Verdacht auf Straftaten im Bereich des Terrorismus haben die Be­hörden die Möglichkeit, auch verschlüsselte Internetkommunikation zu überwachen, und darunter fallen beispielsweise auch Chatgruppen über verschiedene Dienste, wie WhatsApp einer ist.

Noch etwas ist mir wesentlich zu betonen: Beide Fälle zeigen auch, wie wichtig und richtig der eingeschlagene Weg einer Reform des BVT ist, denn diese Reform zielt auf eine noch professionellere Bekämpfung sicherheits- und staatspolizeilich relevanter Phänomene ab. Ein wesentliches Ziel ist es, die Informationsbeschaffung im BVT zu stärken – Stichwort vorbeugende Gefahrenerforschung.

Dies alles muss unter der Maßgabe einer klaren Trennung zwischen Vorfeldermittlung und kriminalpolizeilicher Ermittlung stattfinden. Durch diese Trennung sollen staats­feindliche Phänomene und Bedrohungen früher erkannt und dadurch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nicht nur durch die Aufklärung von Straftaten, sondern eben auch durch die bestmögliche Verhinderung von Verbrechen im Vorfeld wesentlich er­höht werden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Sicherheitslage in Österreich durch den Anschlag in Neuseeland laut bisher gewonnenen Erkenntnissen in keiner Weise verändert hat. Die Bedrohungslage im Bereich des Terrorismus wird vom BVT wie schon bisher als abstrakt erhöht eingeschätzt. Österreich gilt nicht als eines der pri­mären Zielländer, es gibt keine konkreten Hinweise auf konkret geplante Terroraktivitä­ten – und ich darf Ihnen auch sagen, dass die größte Gefahr, der wir in Österreich aus­gesetzt sind, die des islamistischen Terrors ist.

Ich denke, es ist wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger bewusst sind, dass ab­solute Sicherheit zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort von keinem Sicherheitsapparat dieser Welt garantiert werden kann, aber genauso wichtig ist es, zu wissen, dass Ös­terreich eines der sichersten Länder dieser Welt ist, und unsere Polizistinnen und Poli­zisten leisten den vollen Beitrag zur Erhaltung und zur Erhöhung dieser Sicherheit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ebenso können sich die Österreicherinnen und Österreicher auf unsere Staatsschutz­behörden verlassen, auch in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Erlauben Sie mir, aus aktuellem Anlass noch auf einen großen Fahndungserfolg hinzuweisen, der sich gerade auch aus dieser Zusammenarbeit ergeben hat! Sie haben von dieser Hausdurchsuchung in einem Wiener Gemeindebau gehört. Da ist ein sehr, sehr wich­tiger Schlag gegen einen mutmaßlichen irakischen Terroristen gelungen, und gerade erst gestern wurden in Prag in Tschechien zwei weitere mutmaßliche Terroristen, mit denen dieser Iraker eine gemeinsame Zelle gebildet hat, festgenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicherheit, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bedingen einander, und jeder Angriff – egal, aus welcher Richtung er kommt – ist ein Angriff auf uns alle, dem wir mit der vollen Entschlossenheit des Rechtsstaates entgegenzutreten haben.

Ich kann Ihnen versichern, dass es den Terroristen nicht gelingen wird, die Bevölke­rung dauerhaft in einen Zustand von Angst und Schrecken zu versetzen und den Boden für die Verbreitung ihrer fanatischen Gesinnung aufzubereiten. Es wird ihnen in Neuseeland nicht gelingen und es wird ihnen in Österreich nicht gelingen. (Lang anhal­tender Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dönmez.)

10.43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Schülergruppe aus der Neuen Mittel­schule im Großen Walsertal herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Klubobmann Leichtfried. – Bitte.