14.06

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Minister! Kollegin Ecker, Ihre Ausführungen passen, glaube ich, bei der Behandlung des nächsten Mittelstandsberichts etwas besser ins Parlament. (Zwi­schenruf der Abg. Ecker.) Ich glaube, da kann man dann ordentlich darüber diskutie­ren, aber zurzeit sind wir beim Ziviltechnikergesetz.

Sie haben sich gefragt, warum sich die Sache verzögert hat. Ich bin noch nicht so lan­ge im Parlament, aber ich weiß schon, warum das passiert ist (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Ecker): Von 3.7.2017 bis 1.9.2017 war das Ganze in Begutachtung, und da­bei wurde auch festgestellt, dass es da ein anhängiges Verfahren beim EuGH gegeben hat, das in diese Novellierung auch eingearbeitet wurde. Darum ist es eben zu dieser Verzögerung gekommen. (Abg. Ecker: Eineinhalb Jahre?) Nichtsdestotrotz ist am 19.12.2018 der Entwurf im Ministerrat behandelt worden und letztendlich ist es auch zu einer gemeinsamen positiven Beschlussfassung gekommen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Vogl: Das war doch beim Gentechnikbericht das Gleiche, der hat auch eineinhalb Jahre gebraucht!)

Um aber die Sache – da das ohnehin einstimmig beschlossen werden wird – nicht un­nötig in die Länge zu ziehen und wir, glaube ich, heute hinsichtlich des Zeitmanage­ments schon sehr in Verzug sind, möchte ich mich ganz kurz auf drei Dinge beschrän­ken. (Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Diese Gesetzesnovelle ist zum Ersten als Anpassung an den gemeinsamen europäi­schen Wirtschaftsraum gedacht – deswegen war eben auch das Verfahren beim EuGH anhängig –, besonders was die Vorbehalte betreffend die Gesellschaftsform in diesem ehemaligen Ziviltechnikergesetz und die Sitzerfordernisse in Österreich betroffen hat. Das war mit dem europäischen Recht nicht konform, und das haben wir hier korrigiert.

Zum Zweiten: Es gibt, wie schon gesagt, eine teilweise Liberalisierung und eben auch einen erleichterten Zugang zu den Berufen der Ziviltechniker und der Ingenieurkonsu­lenten, die in Zukunft gleichfalls Ziviltechniker heißen werden, weil sich der Begriff In­genieurkonsulent nicht durchgesetzt hat. Wichtig dabei ist aber, dass die Qualität und die Qualifikation auch in Zukunft erhalten bleiben.

Der dritte Punkt ist, wie schon angesprochen, eben die Modernisierung, sodass An­träge auch digital eingebracht werden können.

Zum Schluss noch eines: Was ich mir in Zukunft für die Ziviltechniker nicht wünsche, ist, dass sie schön langsam beschränkt werden. In einem Vorhaben schwelt es nämlich anscheinend bereits dahin gehend, dass, was die Recycling-Baustoffverordnung und die Baurestmassenuntersuchungen betrifft, das in Zukunft nicht mehr die Ziviltechniker machen dürfen, sondern dass das nur noch autorisierte Prüflabors machen können sol­len.

Ich bin der Meinung, dass wir da auch eine Unterstützung für unsere Ziviltechniker, die in diesem Staat sehr viel geleistet haben und sehr hohes Ansehen genießen, leisten können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.09

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesminister Köstinger. – Bitte schön.