15.56
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Herr Präsident! Frauen Bundesministerinnen! Frau Bundesministerin Köstinger hat vorhin gesagt, wir teilen ein Ziel, die Senkung der CO2-Emissionen. Machen wir doch Klimapolitik in Österreich genau an diesem Punkt fest!
Rückblende: Am 16.1.2018 fand eine Pressekonferenz zur Treibhausgasbilanz 2016 statt. Frau Bundesministerin Köstinger und Herr Bundesminister Hofer stellten den Statusbericht zum Klimaschutz in Österreich vor: „Für uns sind diese Daten ein wichtiger Ausgangspunkt für die Arbeit der neuen Bundesregierung [...] Sie sind nicht besonders erfreulich, aber auch nicht schlecht. Sie zeigen uns sehr deutlich, wo wir den größten Handlungsbedarf haben, wenn wir die Klimaziele für 2020 und 2030 erreichen wollen.“ – Zitat Bundesministerin Köstinger.
Zeitsprung: Mitte Jänner 2019, die Daten für das Jahr 2017 müssen der EU-Kommission bis 15.1. vorgelegt werden; das wurde auch gemacht. Man harrt gespannt der Veröffentlichung, man macht eine Presseaussendung dazu, es kommt nichts. Am 29.1. veröffentlicht dann schließlich das Umweltbundesamt, nach vielfacher Aufforderung vonseiten der Öffentlichkeit, die Zahlen. Ergebnis: Ein Anstieg von 2016 auf 2017 um rund 3,3 Prozent. Das nationale Ziel für 2017 wurde nicht erreicht, ohne zusätzliche Maßnahmen ist eine Erreichung der Klimaziele 2020 nicht gesichert. Bad News. Wie ist die Reaktion der Ministerin darauf? (Abg. Vogl: Sie twittert! – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) – Da geht es Ihnen wie mir, ich habe auch keine vernommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber wir haben ja eine gesetzliche Regelung, wie auf eine derartige Entwicklung zu reagieren ist. Für diesen Fall hält nämlich § 3 Abs. 2 des Klimaschutzgesetzes Folgendes fest: „Bei Überschreiten der gemäß völkerrechtlichen oder unionsrechtlichen Verpflichtungen für die Republik Österreich ab dem Jahr 2013 geltenden Höchstmengen von Treibhausgasemissionen sind auf Basis einer Evaluierung der gesetzten Maßnahmen umgehend weitere Verhandlungen über die Stärkung bestehender oder Einführung zusätzlicher Maßnahmen zu führen. Diese Verhandlungen sind jeweils binnen sechs Monaten abzuschließen.“ – Es ist noch immer Ende Jänner.
Am 13. März 2019 hat das Nationale Klimaschutzkomitee zu dieser Frage getagt. Dabei wurde seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus die Ansicht vertreten, dass zuerst eine Evaluierung der bestehenden Maßnahmen erfolgen solle und erst dann die gesetzlich vorgeschriebene Frist von sechs Monaten zu laufen beginne.
Demgegenüber steht allerdings in den Erläuterungen, dass die Verhandlungen innerhalb der sechs Monate abzuschließen sind.
Auch im Finanzausgleichsgesetz findet sich eine Regelung, wonach „umgehend verstärkte Maßnahmen [...] sicherzustellen“ sind. Mit anderen Worten: Die zuständige Ministerin verschleppt dringend notwendige Sofortmaßnahmen im Kampf gegen die Klimaerhitzung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)
Am 15.3.2019 demonstrieren dann Tausende junge Menschen im Rahmen der Fridays for Future für eine Klimapolitik, die diesen Namen auch verdient und deren Inhalte und Maßnahmen auch wirklich positive Folgen für ihre Zukunft haben.
Frau Bundesministerin, mit Ihrer Untätigkeit bürden Sie der Bevölkerung eine riesige Hypothek auf, nämlich erstens durch die gesundheitsgefährdenden Auswirkungen der Klimaerhitzung, zweitens – das ist auch schon erwähnt worden – durch die finanzielle Belastung in Milliardenhöhe, die sich aus dem Kauf von Zertifikaten ergeben müsste, und drittens weil eben PR-Maßnahmen und bloße Ankündigungen als handfeste Erfolge verkauft werden, die allerdings genau keine Auswirkungen haben.
Jetzt frage ich Sie: Wie lange braucht es eigentlich noch, bis Sie auf Basis geltender gesetzlicher Regelungen Ihre Verpflichtungen wahrnehmen und tätig werden? Sie wissen genauso gut wie wir alle, dass wir es uns nicht leisten können, mit Maßnahmen zuzuwarten, bis dann vielleicht Ihr eigenes Kind auf die Straße geht und gegen Ihre Klimapolitik demonstrieren wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)
16.02
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte.