Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es gibt dazu keine Wortmeldungen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 563 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, 504 St 208/18m, um Zu­stimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Jo­hann Gudenus, M.A.I.S. wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gude­nus, M.A.I.S. wird nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein entspre­chendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Somit ist die Tagesordnung erschöpft.