Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Es gibt dazu keine Wortmeldungen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 563 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, 504 St 208/18m, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. wird nicht zugestimmt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Somit ist die Tagesordnung erschöpft.