6. Punkt

Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (Konsulargesetz – KonsG) (512 d.B.)

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Hinsichtlich dieser Regierungsvorlage wurde dem Außenpolitischen Ausschuss eine Frist zur Berichterstattung bis 11. April gesetzt.

Der Wunsch nach einer mündlichen Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung liegt nicht vor.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Leichtfried. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.