18.21

Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Konsularischer Schutz ist, wie es Abgeordnete Stephanie Krisper gerade auch gesagt hat, nichts Neues. Wir sprechen hier von jahrhundertelanger Praxis, Völkergewohnheitsrecht, das sich aus den Notwendigkeiten der Kaufleute, der Reisenden entwickelt hat. Mir ist es persönlich ein großes Anliegen, weil ich einfach um die Bedeutsamkeit gerade in einer Zeit, in der die Individuen mit ihrer persönlichen Mobilität – ob als Touristen oder, wie es Frédéric Charillon formuliert hat, auch als Terroristen – unterwegs sind, weiß. Das heißt, die Mobilität des Einzelnen bedingt einfach auch eine stärkere konsularische Beobachtung und Tätigkeit.

1969 gab es die Wiener Konsularrechtskonvention, die dieses Gewohnheitsrecht erst­mals kodifiziert hat, und jetzt gibt es eben die Umsetzung dieser Richtlinie, deren Motivation vor allem die Vertretung jener Unionsbürger ist, die in bestimmten Staaten nicht vertreten sind, sodass wir hier eine bereits geübte Praxis auf eine neue Ebene heben können, und zwar mit all den Details, wie eben auch finanzielle Regress­for­derun­gen et cetera.

Es wurde der Vorwurf erhoben, dass wir damit Gold Plating betreiben. Ich darf diesen Vorwurf insofern zurückweisen, als dass bestimmte bürokratische Erfordernisse, wie gerade diese Regressforderung, wie die Rechtssicherheit bei der Frage: Wo besteht ein konsularischer Schutz?, sowohl für den einzelnen Bürger, die Bürgerin als auch natürlich für die Behörde einfach klar zu regeln sind.

Von einigen Abgeordneten wurde die Frage der Kannbestimmung, dieses Ermessen, schon kritisch dargestellt. Ich darf hier folgende kleine Parallele aufzeigen: Eigenschutz und Fremdschutz, das ist etwas, was wir aus der Lawinenrettung, aus der Bergrettung kennen, das ist nichts Spezifisches beim konsularischen Schutz im Ausland. Es wird keinem Bergretter, keinem Lawinenretter zugemutet werden, eine Bergung unter schwierigsten Bedingungen zu betreiben, wenn der Eigenschutz nicht mehr gewähr­leistet ist, und genau solches ist auch in dieser Kannbestimmung erfasst: Es handelt sich einfach um eine Bestimmung, die dem Schutz auch des Personals im auswärtigen Dienst, der im konsularischen Dienst Tätigen dient.

Dies ist ein umfassendes Gesetz, das man auch ein modernes Gesetz nennen darf, weil es einfach in einer detaillierten Abfolge genau all das regelt, was heute für eine moderne Handhabung der Möglichkeiten zum Schutz der Unionsbürger denkbar ist.

Die Tatsache der Säumigkeit, die hier angesprochen wurde, wird heute dank Ihrer Unterstützung aufgehoben. Ich darf mich daher im Namen des Außenministeriums aufrichtig dafür bedanken, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, uns unterstützen, sodass wir diese Frist einhalten können. Es gab eine ganze Reihe von Gründen, die zurück in das vergangene Jahr und darüber hinaus reichen, dass das nicht eher möglich war; umso mehr weiß ich es zu würdigen, dass Sie uns mit diesem Beschluss im Plenum heute die Möglichkeit geben, dass wir diese Säumigkeit aufhe­ben und das Gesetz zeitgerecht umsetzen können.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir damit ein modernes, ein zeitgemäßes – kein über­zogenes! – Gesetz schaffen, das eben der Mobilität, wie auch immer die Menschen unterwegs sind, gerecht wird und auch Rechtssicherheit sowohl für den Bürger als auch für die Behörde schafft. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.25

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Neubauer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.