19.30

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Das österreichische Recht kennt eine Sonderform des Erbrechts, und zwar das sogenannte Anerbenrecht. Dieses regelt gesetzlich die Übergabe von bäuer­lichen Betrieben, damit diese nicht geteilt werden. Das Ziel ist also, dass es zu keiner Zersplitterung dieser Familienbetriebe kommt.

Das Anerbenrecht ist einerseits für die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Salzburg und Wien im Bundes-Anerbengesetz aus dem Jahre 1958 geregelt, andererseits im Tiroler Höfegesetz aus dem Jahr 1900 und im Kärntner Erbhöfegesetz aus dem Jahre 1903.

Was wird in diesem Anerbengesetz geändert? – Es sind bis dato die reinen forst­wirtschaftlichen Betriebe nicht vorgekommen, die nun dazukommen. Zudem hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr viel geändert. Der letzte Erlass war 1989, also vor 30 Jahren, und jeder weiß, was sich in dieser Zeit in der Landwirtschaft getan hat. Die wirtschaftliche Situation durch den Strukturwandel, die Technisierung, Mechanisierung und Digitalisierung macht es heute sehr schwierig, dass eine Familie – quasi zwei Personen – von einem Hof leben kann, während das vor 30 Jahren zum Beispiel noch möglich war.

Mit dieser Novelle werden wir die Änderung umsetzen, dass das von den gerade erwähnten zwei Personen auf eine Person heruntergesetzt wird, womit es dann ein Erbhof wird. Die Änderungen betreffen zum einen den reinen forstwirtschaftlichen Betrieb und zum anderen den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der dann nicht vor einer Zerschlagung steht.

Wie war das in der Praxis? – Bei Höfen, die über Jahrhunderte hinweg von der gleichen Familie bewirtschaftet wurden, hat die Gefahr bestanden, dass diese bei einer normalen Erbfolge zerschlagen würden. Deshalb ist es nun ganz, ganz wichtig – weil die Fläche immerhin die Existenzgrundlage eines Betriebes ist –, dass man das in diesem Gesetz so regelt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das gehört einfach geregelt, weil es wichtig ist, dass wir diese kleinstrukturierten Familienbetriebe in Österreich unterstützen. Ich glaube, das ist auch in unserem großen Interesse hier in diesem Haus, damit die Jungübernehmerinnen und Jungüber­nehmer wirklich ordentlich wirtschaften können, sodass wir auch in Zukunft noch flächendeckend eine intakte Land- und Forstwirtschaft in Österreich vorfinden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.34

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Duzdar zu Wort gemeldet. – Bitte.