19.46

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Meine Ausfüh­rungen beziehen sich auch auf das Anerbengesetz. Das ist ein Freudentag, weil eine langjährige Forderung der Bauernschaft in der Adaptierung des Anerbengesetzes umgesetzt wird.

Ich habe mir erlaubt, in den Archiven zu stöbern, und habe vom 24. Juli 1958 einen Artikel aus der „Bauernzeitung“ gefunden, den ich zitieren möchte – 1958, das Jahr, in dem das Anerbengesetz das Licht der Welt erblickt hat –: „Das neue Anerbengesetz: Nach mehr als zehnjährigen Verhandlungen hat der Nationalrat am 21. Mai das Bun­desgesetz ,über besondere Vorschriften über die bäuerliche Erbteilung (Anerben­gesetz)‘ beschlossen.“ – Ich darf feststellen: Dieses Mal waren wir um einiges schneller.

Das zweite Zitat: „Wir begrüßen das wärmstens, weil wir der Ansicht sind, daß nur auf diese Weise der Zersplitterung der landwirtschaftlichen Besitzungen Einhalt getan und ein lebenskräftiger Bauernstand erhalten werden kann.“

Ich darf mich recht herzlich bei allen Fraktionen, die hier mitgestimmt haben, bedanken. Ich nehme das als Zeichen der Wertschätzung, als Zeichen der Wertschät­zung für unsere kleinen, bäuerlichen, österreichischen Strukturen. Ich nehme diese Wertschätzung mit, werde das meinen Kolleginnen und Kollegen ausrichten, damit wir auch in Zukunft mit ganzer Kraft für unsere Familien, mit ganzer Kraft für dieses Land unsere Leistung erbringen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir bringen Lebensmittel, Landschaft, Energie und Rohstoffe, und das wollen wir auch in Zukunft mit ganzer Kraft tun. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.49

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yılmaz. – Bitte.