Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Ministerin! Wenn die eigenen klima- und energiestrategischen Ziele bis 2030 erreicht werden sollen, dann muss die Ökostromerzeugung verdreifacht werden. Diese Dekarbonisierung wird natürlich hohe Kosten verursachen und diese müssen möglichst fair auf alle NutzerInnen aufgeteilt werden, damit die Akzeptanz des Transformationsprozesses gewährleistet ist. Derzeit ist es ja so, dass die Finanzierung über eine Umlage erfolgt, dass die privaten Stromverbraucher nur ein Viertel des Stroms verbrauchen, aber die Hälfte der Kosten tragen. Im Dezember haben Sie ja bereits eine Punktation für ein Erneuerbaren-Aus­bau-Gesetz vorgelegt.

Meine Frage in diesem Zusammenhang lautet:

116/M

„Welche wesentlichen Änderungen wird es im Entwurf des EAG (Erneuerbaren Ausbau Gesetz) im Vergleich zu der im Dezember veröffentlichten Vorschau geben?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter. – Wir haben am 5. Dezember die Eckpunkte vorgelegt, wie unser Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ausschauen soll. Wir arbeiten der­zeit intensiv daran, es präzise und genau auszugestalten und diese Inhalte auch in die entsprechenden Gesetzestexte zu gießen, um den Weg hin zu unserem Ziel be­schreiten zu können, nämlich 2030 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren.

Sie haben es bereits angesprochen: Wichtig ist, da wirklich auch auf eine soziale Ver­träglichkeit zu achten, vor allem auf den Bereich der Versorgungssicherheit zu achten. Das tun wir. Wir werden das Gesetz vor dem Sommer vorlegen, wir werden es auch in die Begutachtung schicken. Ein Teil davon ist auch der ganz starke Bereich der De­zentralisierung, also den Ausbau der Produktion der Energie viel stärker zu dezentra­lisieren; ein Beispiel ist das 100 000-Dächer-Programm, das wir mit der Vision geplant haben, dass irgendwann einmal wirklich jedes Haus ein Kraftwerk sein kann.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Rossmann, bitte.

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Sie haben zwar gesagt, dass die Kosten der Dekarbonisierung fair verteilt werden sollen, aber nicht angedeutet, ob die­se Fairness auch tatsächlich Teil des Gesetzes sein wird.

Daher meine Zusatzfrage: Wird es bei der Verteilung der Kosten der Ökostromförde­rungen begünstigende Sonderregelungen für die Industrie geben?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Zu Ihrer Frage ist zu sagen, dass der Industriestandort Österreich maßgeblich im Zusammen­hang mit der Energieproduktion steht. Wir sehen, dass gerade durch die Strompreiszo­nentrennung zwischen Österreich und Deutschland 2018 die Großhandelspreise um einiges höher geworden sind. Das ist natürlich ein Wettbewerbsnachteil für unsere In­dustrie.

Dazu möchte ich auch eines entschieden sagen: Wir werden diese Absicherung der In­dustrie als wirklich zentralen Punkt auch verankern. Es ist entscheidend, dass nach wie vor in Österreich produziert wird und die Industrien nicht abwandern und wir dann die Güter wieder importieren, denn das ist ein besonders absurdes System, das wir weltweit zum Teil auch mitverfolgen können. Das heißt, wir werden den Fokus darauf legen, dass für unseren Wirtschaftsstandort Österreich dieser Ausbau der erneuerba­ren Ziele eben auch entsprechend verträglich vonstattengehen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. Abg. Rossmann: Das heißt, die privaten Haus­halte werden zahlen! Klatschen Sie nur!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 6. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Letten­bichler. – Bitte, Sie sind am Wort.