12.20

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zu­schauerinnen! Wir haben jetzt schon einiges an Argumenten zum Thema Mindestsi­cherung gehört. Ich werde mich heute auf zwei wesentliche Punkte konzentrieren, die das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz betreffen, und die Fakten ein wenig näher erläutern.

Erstens die Mindestsicherung für Alleinerziehende: Wir haben heute schon gehört, Al­leinerziehende mit einem Kind sind eine der größten Gruppen. Ich darf dazu ein Bei­spiel aus meinem Heimatbundesland Salzburg bringen. Dort hat bis dato die Mindest­sicherung 885 Euro betrogen. (Ruf bei der FPÖ: Betragen!) Dazu kam ein Zuschlag für das Kind von 185 Euro. Das macht summa summarum 1 070 Euro netto im Monat aus – ohne die Kinderbeihilfe. Mit der neuen Regelung, die unsere Ministerin vorgelegt hat, beträgt der Mindestsatz weiterhin 885 Euro. Es kommt ein Zuschlag von 221 Euro fürs erste Kind dazu, und neu ist ein Zuschlag, den die Bundesländer bezahlen kön­nen, der bei 106 Euro bis 239 Euro pro Monat zusätzlich liegt. Wenn ich den Zuschuss von 106 Euro zur Anwendung bringe, dann kommt die gleiche Mutter mit einem Kind jetzt auf 1 212 Euro statt wie bisher auf 1 070 Euro netto. Das sind immerhin 142 Euro netto mehr für diese Mutter. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das Neue ist also dieser Zuschuss. Die Argumentation, die die SPÖ-Kollegin Heinisch-Hosek gebracht hat, dass die Bundesländer diesen Zuschuss nicht zur Anwendung bringen müssen, scheint meiner Ansicht nach damit zusammenzuhängen, dass die SPÖ wieder einmal die Bundesländer bevormunden möchte und wieder keine eigenen Kompetenzen zulassen will. (Abg. Heinisch-Hosek: Welches Bundesland hat eine Negativstellungnahme eingebracht? Niederösterreich vielleicht?!) Wir sind allerdings der Meinung, dass unsere Bundesländer sehr wohl selbst am besten einschätzen kön­nen, wo vor Ort Handlungsbedarf ist (Abg. Heinisch-Hosek: Ja, Niederösterreich, lei­der!) und die Entscheidungen selbst treffen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist vielleicht so, dass die Belastungspartei SPÖ die eine oder andere schlechte Er­fahrung mit der SPÖ in Wien gemacht hat und daher den anderen Bundesländern nicht zutraut, wirklich gute Entscheidungen treffen zu können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich kann Ihnen sagen, wir in Salzburg mit unserem Landeshauptmann Wilfried Has­lauer werden diesen Zuschuss von 106 Euro bis 239 Euro für die alleinerziehenden Mütter sehr wohl beanspruchen. Trotz der Befürchtung der SPÖ darf ich auch den an­deren Bundesländern so viel zutrauen, dass sie die Sachkompetenz mitbringen und ei­gene Entscheidungen treffen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Kitzmüller.)

Zweitens möchte ich auf das Thema der notwendigen Deutschkenntnisse eingehen. Aus meiner Praxis als Personaldienstleisterin, die tagtäglich mit Jobsuchenden zu tun hat, kann ich Ihnen mit Sicherheit eines mitgeben: Es findet heute kaum jemand einen Job, der nicht die entsprechenden Deutschkenntnisse aufweisen kann. (Abg. Yılmaz: Das sagt ja auch keiner!) Ich finde überhaupt nichts Verwerfliches – absolut nichts Ver­werfliches – daran, wenn wir sagen: Deutsch- oder Englischkenntnisse sind eine Vo­raussetzung für ein Arbeitsverhältnis. (Abg. Yılmaz: Wenn man die Kurse kürzt und keine Kurse anbietet!) – Sie finden auch im internationalen Bereich, liebe Kollegin, oder in anderen Ländern, wenn sie nicht vor Ort die Landessprache – oder zumindest Eng­lisch – sprechen, keinen Job.

Die letzten Jahre haben uns eindeutig gezeigt, dass die bisherigen Bemühungen, die wir in diese Richtung unternommen haben, einfach nicht ausreichend waren. Daher müssen wir die Anreize anders setzen. (Abg. Yılmaz: Deswegen wurde es gekürzt!) Die Mindestsicherung für Bezieher mit schlechten Deutschkenntnissen wird nun an die Bereitschaft zur Qualifizierung gekoppelt. Das ist auch gut und richtig so, denn bis zum Erlangen entsprechender Deutschkenntnisse beziehungsweise Englischkenntnisse er­halten sie zumindest 65 Prozent. Das sind 575 Euro netto, und die 300 Euro, die jetzt Differenz sind, verwenden wir eben für Sprachkurse. Somit investieren wir in die Quali­fizierung dieser Menschen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Im Gegensatz zu Ihrer Behauptung gibt es auch beim Thema Deutschkenntnisse sehr wohl Ausnahmen; ich darf das eine oder andere als Beispiel nennen. Eine Ausnahme sind Personen mit betreuungspflichtigen Kindern bis zum dritten Lebensjahr, die müs­sen das nicht machen. Weiters: Personen, die zu pflegende Angehörige haben, müs­sen das nicht machen, berufsunfähige Personen müssen das nicht machen. Abgeord­nete Kira Grünberg hat es schon gesagt: Personen mit Behinderungen, die eine Lern­schwäche haben und nicht fähig sind, die Sprache zu erlernen, sind von dieser Re­gelung auch ausgenommen. (Abg. Yılmaz: Das war bis jetzt auch schon! Das ist nichts Neues!) Also erzählen Sie nicht, dass da nicht wirklich auf die Praxis eingegangen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Unser Ziel ist es nämlich nicht, die Menschen in der Mindestsicherung zu halten, son­dern wir wollen sie in die Lage versetzen, dass sie ihr Leben eigenverantwortlich ge­stalten können. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie lassen sie alleine!) Unser Ziel ist es also nicht – und ich betone das noch einmal, Frau Kollegin –, die Menschen in der Mindest­sicherung zu halten, sondern ihnen die Chance zu geben, einen Arbeitsplatz zu finden. (Abg. Heinisch-Hosek: Wer nicht spurt, wird bestraft!) Deshalb unterstützen wir diese Menschen auch. Alle, die können, sollen Deutsch lernen, und wie ich schon gesagt habe: Das ist auch gut und richtig so, denn ausreichend Deutsch – immerhin eine Kul­tursprache und die am häufigsten gesprochene Sprache in Europa – ist insgesamt ein Integrationsbonus, nicht nur für den Arbeitsmarkt. Wir wissen, mit ausreichenden Deutschkenntnissen ist eine gesellschaftliche Anteilnahme, eine Kommunikation mit Ärzten, mit Schulen, mit Behörden bestens möglich und erleichtert den Menschen das Miteinander und auch die Integration. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bösch.)

Wir sind auf einem richtigen Weg. Ich darf hier auch die Gelegenheit nutzen, mich bei allen zu bedanken, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, allen voran bei unserer Bun­desministerin. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.26

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Alois Stö­ger. – Bitte.