14.26

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Mi­nister – Ministerin, um es korrekt zu sagen! Sehr geehrte Damen und Herren, Zuseher hier und vor den Fernsehschirmen! Zuallererst möchte ich zum Tagesordnungspunkt 6 einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einheitliche Vorgangsweise durch Be­rücksichtigung eines Muster-Landesausführungsgesetzes zum Biomasseförderung-Grund­satzgesetz durch die Landesgesetzgeber“ einbringen.

Worum geht es dabei? – Die Länder werden aufgrund der Notwendigkeiten mit diesem Grundsatzgesetz praktisch verpflichtet, Biomasseanlagen zu fördern; sie sind auch an­gehalten, diese Förderungen einheitlich zu gestalten. Es soll quasi ein Musterausfüh­rungsgesetz geben, das entspricht auch dem Wunsch vieler Länder, damit sie wissen, wie sie in dieser Sache einheitlich vorgehen können.

Der Entschließungsantrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einheitliche Vorgangsweise durch Berücksichtigung eines Mus­ter-Landesausführungsgesetzes zum Biomasseförderung-Grundsatzgesetz durch die Landesgesetzgeber“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird ersucht, auf die Bundes­länder dahingehend einzuwirken, dass die jeweiligen Landesgesetzgeber die Inhalte des o.a. ‚Muster-Ausführungsgesetzes‘ und damit die dort vorgeschlagenen Nachfolge­tarife (bis 2 MW: 10 Cent/kWh, größer 2 bis 10 MW: 9 Cent/kWh und über 10 MW: 8,5 Cent/kWh) in die entsprechenden Landes-Ausführungsgesetze übernehmen.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Duzdar hat davon gesprochen, dass das, was die Regierung macht – in weiterer Folge natürlich: der Nationalrat –, peinlich und unwürdig ist. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Ich denke, das Einzige, das in dieser ganzen Angelegenheit peinlich und unwürdig ist, ist die Verhinderung eines wichtigen Gesetzes durch die SPÖ-Fraktion im Bundesrat. Das ist peinlich und unwürdig. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich glaube schon, dass es, wenn wir möglichst rasch, schnell und effizient zu einem Er­neuerbaren-Ausbau-Gesetz kommen wollen, notwendig sein wird, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Bruno Rossmann hat das hier auch kritisiert. – Es kann nicht Sinn der Opposition sein, hier durch Verhinderungstaktiken ein entsprechend wichtiges Gesetz hintanzuhalten und durch mögliche demokratische Eingaben so weit zu verhin­dern, dass Österreich diesbezüglich womöglich hinten bleibt. Ich glaube, das ist auch nicht in Ihrem Sinne.

Es wird, wenn wir die Klimaschutzziele, die wir alle in Paris einhellig beschlossen ha­ben, auch tatsächlich durchbringen wollen, ganz wichtig sein, dass wir uns bewusst werden, was für uns in Österreich in Wirklichkeit die wichtigste und beste Energiequelle ist, und das ist nun einmal die Wasserkraft.

Ich war vor Kurzem in Linz bei einem Gespräch auf hochrangiger Ebene, bei dem es um den Ausbau der Wasserkraftanlagen an der Salzach und am Inn ging, wo wir be­reits die ökologische Problematik des Sohledurchbruchs in Aussicht haben und es trotz des enormen Engagements – auch finanzieller Art und Weise – des Betreibers noch immer nicht möglich ist, ein entsprechendes Projekt, ein Kraftwerk im entsprechenden Ausmaß zu planen und zu bauen, damit auch dieser Sohleeinbruch hintangehalten werden kann.

Damit bin ich bei einer Meinung, die mir sehr wichtig ist, nämlich dass hier alles getan werden muss, dass es auf EU-Seite, nämlich trotz des Versuchs einer Verhinderung durch Natura-2000-Projekte, in Zukunft möglich gemacht werden muss, dass in Öster­reich diese wichtige Energiequelle Wasserkraft zum Durchbruch kommen kann – hier als Paradebeispiel an Inn und Salzach, ökologisch und ökonomisch wichtig.

Aber ich sage noch etwas dazu: Wenn es in Zukunft – von vielen Geplänkeln getra­gen – verhindert werden sollte, dass wir die Wasserkraft ausnützen – zwei Drittel der Stromerzeugung basieren bereits auf Wasserkraft, und wir können das restliche Drittel auch noch allein aus Wasserkraft schöpfen; wir könnten es, wenn wir wollten –, dann wird die Sache wahrscheinlich dahin gehend keinen guten Ausgang nehmen, dass wir die zu hoch, uns motivierend, vorgegebenen Klimaziele nicht erreichen werden. Eines ist nämlich auch klar: Wenn das Donaukraftwerk Altenwörth mehr Strom produziert als alle Windkrafträder in Niederösterreich zusammen, dann frage ich mich schon: Auf wel­che Technologien sollen wir in Zukunft setzen? (Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Das ist eine ganz entscheidende Frage, wenn ich davon ausgehe, dass die wichtigsten und effizientesten Stromerzeugungssysteme zum Durchbruch kommen müssen, nicht jene, die mit Förderungen ewig am Tropf gehalten werden. Marktfähigkeit muss gege­ben sein, und da werden wir in Zukunft noch eine Menge zu tun haben, da werden wir noch eine Menge zu diskutieren haben.

Ich appelliere an alle Energiesprecher, da im Sinne von Österreich an einem Strang zu ziehen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, MMMag. Dr. Axel Kassegger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend einheitliche Vorgangsweise durch Berücksichtigung eines Muster-Landes­ausführungsgesetzes zum Biomasseförderung-Grundsatzgesetz durch die Landesge­setzgeber

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (558 d.B.): Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse (Biomasseförderung-Grundsatzge­setz) (566 d.B.) in der 72. Sitzung des Nationalrates am 25. April 2019

Mit der diesem Entschließungsantrag zugrundeliegenden Regierungsvorlage betref­fend ein Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse (Bio­masseförderung-Grundsatzgesetz) werden nunmehr die Bundesländer als Ausfüh­rungsgesetzgeber verpflichtet, Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfällen mit hohem biogenen Anteil – in Entsprechung des Grundsatzgeset­zes des Bundes - zu fördern.

Im Sinne einer möglichst einheitlichen Vorgangsweise der Bundesländer wurde nun­mehr seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus ein „Muster-Landesausführungsgesetz“, das den Vorgaben des Grundsatzgesetzes entspricht, und in welchem die bereits im Vorblatt zur gegenständlichen Regierungsvorlage vorge­schlagenen Nachfolgetarife festgeschrieben sind, erarbeitet. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Länder, der im Rahmen des Begutachtungsverfahren artikuliert wurde.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten soll nunmehr auf die Bundesländer dahinge­hend eingewirkt werden, dass die jeweiligen Landesgesetzgeber die Inhalte des o.a. „Muster-Ausführungsgesetzes“ und damit die dort vorgeschlagenen Nachfolgetarife (bis 2 MW: 10 Cent/kWh, größer 2 bis 10 MW: 9 Cent/kWh und über 10 MW: 8,5 Cent/kWh) in die entsprechenden Landes-Ausführungsgesetze übernehmen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­henden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird ersucht, auf die Bundes­länder dahingehend einzuwirken, dass die jeweiligen Landesgesetzgeber die Inhalte des o.a. „Muster-Ausführungsgesetzes“ und damit die dort vorgeschlagenen Nachfol­getarife (bis 2 MW: 10 Cent/kWh, größer 2 bis 10 MW: 9 Cent/kWh und über 10 MW: 8,5 Cent/kWh) in die entsprechenden Landes-Ausführungsgesetze übernehmen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ordnungsge­mäß unterstützt, ausreichend unterschrieben und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Feichtinger zu einer tatsächlichen Berichti­gung gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.